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Leistungen des JA

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Ist die körperliche, geistige, moralische oder soziale Gesundheit und Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen gefährdet, trifft das JA die nötigen Schutzmassnahmen, wenn möglich im Zusammenarbeit mit den Eltern. Diese Massnahmen haben das Ziel, der Gefahr vorzubeugen, sie abzuschwächen oder zu beseitigen.

Das JA erbringt die folgenden Leistungen:

  • Umsetzung der nötigen sozialpädagogischen Massnahmen – in Absprache mit den Eltern oder der gesetzlichen Vertretung – für Kinder, die in ihrer Entwicklung gefährdet sind, oder für junge Erwachsene;
  • Vollzug der von den Gerichtsbehörden angeordneten zivil- oder strafrechtlichen Kinderschutzmassnahmen, vorläufige Vertretung von Kindern, die sich im Kanton aufhalten, sowie die kantonale Koordination in Fällen internationaler Kindesentführung;
  • provisorische Unterbringung vor der Verkündung des Gerichtsurteils in Notfällen;
  • Beurteilung, Bewilligung und Beaufsichtigung familienexterner Betreuungsstätten sowie die Verantwortung als kantonale Zentralbehörde im Adoptionsbereich;
  • Befassung mit Opferberatung gemäss Gesetzgebung über die Hilfe an Opfer von Straftaten;
  • Umsetzung der Jugendpolitik, namentlich durch die Unterstützung des Auftrags der beiden Jugendbeauftragten;
  • Information der Bevölkerung über die Mittel der Hilfe an Kinder und Jugendliche, in Koordination mit den Jugendbeauftragten.
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Administratif © 2018 Etat de Fribourg – Staat Freiburg
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Herausgegeben von Jugendamt

Letzte Änderung: 27.03.2025

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