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  • Bewilligungen & Überwachung der Gesundheitsfachpersonen und -institutionen

Mitteilung von Änderungen für Gesundheitsfachpersonen

Lead

Als Gesundheitsfachperson sind Sie verpflichtet, dem Amt für Gesundheit (GesA) jede Änderung Ihrer beruflichen Situation mitzuteilen, insbesondere jede Namens- oder Adressänderung, sowie die Unterbrechung, die Wiederaufnahme oder die endgültige Einstellung Ihrer Tätigkeit im Kanton Freiburg (Art. 80 Abs. 3 des Gesundheitsgesetzes).

Diese Informationen ermöglichen es dem GesA, die ihren Beruf betreffenden eidgenössischen Register auf dem neusten Stand zu halten, namentlich das Medizinalberuferegister MedReg, das Psychologieberuferegister PsyReg und das Nationale Register der Gesundheitsberufe NAREG. Ein aktuelles Register ermöglicht es den Behörden ausserdem, Sie bei ausserordentlichen Gesundheitssituationen, wie z.B. Pandemien, effizient und gezielt zu kontaktieren.

Bitte teilen Sie uns jede Änderung mit dem entsprechenden Formular mit und senden Sie dieses entweder per Post an:

Amt für Gesundheit
Chemin des Mazots 2
1700 Freiburg

oder per E-Mail (Scan) an: SSP.Autorisation@fr.ch

Formular zur Mitteilung von Änderungen für Gesundheitsfachpersonen
Gesundheitsgesetz (GesG)
  • Bewilligungen & Überwachung der Gesundheitsfachpersonen und -institutionen
    • Apotheker / Apothekerin
    • Arzt / Ärztin
    • Augenoptiker EFZ / Augenoptikerin EFZ
    • Ausübung eines Psychologieberufes
    • Ausübung von Methoden der Komplementärmedizin
    • Ausübung von Tierheilkunde
    • Bewilligung für den Betrieb einer Gesundheitsinstitution
    • Chiropraktor / Chiropraktorin
    • Dentalhygieniker / Dentalhygienikerin
    • Drogist / Drogistin
    • Ergotherapeut / Ergotherapeutin
    • Ernährungsberater / Ernährungsberaterin
    • Gesuch für eine Unbedenklichkeitserklärung (Certificate of good standing)
    • Gesuch um Stellvertretung
    • Hebamme
    • Hörsystemakustiker / Hörsystemakustikerin
    • Logopäde / Logopädin
    • Medizinischer Masseur / medizinische Masseurin
    • Mitteilung von Änderungen für Gesundheitsfachpersonen

    • Optometrist / Optometristin oder diplomierter Augenoptiker / diplomierte Augenoptikerin
    • Osteopath / Osteopathin
    • Pflegefachmann / Pflegefachfrau
    • Physiotherapeut / Physiotherapeutin
    • Podologe / Podologin
    • Psychotherapeut / Psychotherapeutin
    • Rettungssanitäter / Rettungssanitäterin
    • Tierarzt / Tierärztin
    • Zahnarzt / Zahnärztin
    • Zahntechniker / Zahntechnikerin
  • Gesundheitsberufe: Informationen des Kantonsarztes
  • Gesundheitsfachpersonen und Institutionen des Gesundheitswesens: Bewilligungen, Aufsicht und Qualität
  • Institutionen für Menschen mit Behinderungen: Informationen für Partnerinnen und Partner
  • Institutionen für Minderjährige und junge Erwachsene: Informationen für Partnerinnen und Partner
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Gesundheit

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Gesundheit

Letzte Änderung: 23.08.2024

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