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Sexualität entdecken (Informationen für Jugendliche)

Lead

«Ist es Liebe? Oder nur eine Schwärmerei? Woran erkenne ich den Unterschied?»
«Wie merke ich, ob ich bereit bin fürs erste Mal?»
«Braucht es für Sex Liebe?»
«Ich glaube, dass ich bereit bin und Lust habe ... kann ich meine Meinung noch ändern?»

Stelle dir die richtigen Fragen

All diese Fragen rund um die Sexualität sind normal und gehören schon seit jeher zu den Beziehungen zwischen den Menschen dazu. Jede Epoche der Menschheitsgeschichte und jede Kultur hat ihre eigenen Antworten auf diese Fragen. Jede Gesellschaft hat ihr eigenes Wertesystem und ihre eigenen Gesetze. Je nach Religion, Gemeinschaft oder Familie kann es Unterschiede geben.

Das Alter für das erste Date ist unterschiedlich. Das «richtige» Alter für das erste Mal gibt es nicht. Um Liebe zu machen, muss man sich geistig und körperlich bereit dazu fühlen. Sex ist etwas Intimes. Ihr müsst spüren können, dass ihr euch respektiert und euch gegenseitig vertrauen könnt, und dass sich keiner von beiden zu etwas gezwungen fühlt. Wollen es wirklich beide? Wer möchte es mehr? Und weshalb? Solche Fragen sind wichtig. Auch dürfen die nötigen Vorkehrungen nicht vergessen werden - und ihr müsst wissen, an wen ihr euch im «Notfall» wenden könnt. Hast du eine Vertrauensperson, an die du dich mit deinen Fragen wenden kannst?

Rechte und Pflichten

Sex geschieht immer im gegenseitigen Respekt und in Selbstachtung; er beruht auf Rechten und Pflichten, aber auch auf Verantwortung, namentlich in Bezug auf die Verhütung (Schutz vor einer Schwangerschaft und Schutz vor sexuell übertragbaren Infektionen.

In der Schweiz wird die Sexualität von Gesetzen geregelt; Ziel dabei ist es, Minderjährige und verletzliche Personen zu schützen. Gemäss Schweizer Strafgesetzbuch macht sich jede Person, die mit einem Mädchen oder Jungen unter 16 Jahren sexuelle Handlungen vornimmt (Küsse, Berührungen, Geschlechtsverkehr) oder das Kind zu solchen Handlungen zwingt, strafbar. Ausnahme: Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und beide damit einverstanden sind. Ein 15-jähriges Mädchen kann also Sex mit einem 17-jährigen Jungen haben. Das Alter der sexuellen Mündigkeit beträgt 16 Jahre.

Jede und jeder kann sich frei für oder gegen einen sexuellen Kontakt entscheiden. Missbrauch und sexuelle Gewalt, Inzest (sexuelle Kontakte innerhalb der Familie) sowie Pornografie einem Kind unter 16 Jahren zugänglich zu machen, sind verboten und strafbar.

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Freiburger Fachstelle für sexuelle Gesundheit FFSG

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Herausgegeben von Freiburger Fachstelle für sexuelle Gesundheit FFSG

Letzte Änderung: 22.05.2023

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