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  • Kantonale Politik der Prävention und Gesundheitsförderung

Kantonale Politik der Prävention und Gesundheitsförderung

Lead

Die Prävention hat zum Ziel, Erkrankungen und Unfälle zu verhüten und ihre Zahl und Schwere zu vermindern. Sie umfasst zudem die Massnahmen zur Abschwächung der Krankheits- und Unfallfolgen.
Die Gesundheitsförderung bezweckt die Verbesserung des Gesundheitszustandes der Einzelpersonen und der Gesamtbevölkerung. Sie zielt fortlaufend auf die Förderung von Lebensgewohnheiten und Lebensbedingungen hin, die der Gesundheit zuträglich sind.

Kantonale Strategie zur Gesundheitsförderung und Prävention

Die kantonale Strategie zur Gesundheitsförderung und Prävention - Perspektiven 2030 wiederspiegelt die Prioritäten im Bereich der öffentlichen Gesundheit: Ernährung und Bewegung, Alkohol, Tabak, Psychische Gesundheit.

Diese Prioritäten werden in kantonalen thematischen Programmen angegangen:

  • Kantonales Programm - Ernährung, Bewegung, psychische Gesundheit
  • Kantonaler Alkoholaktionsplan
  • Kantonales Tabakpräventionsprogramm «ohne Tabak, frei atmen»

Subventionierung

Unterstützung von Projekten

Der Staat fördert die Massnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention in den Grenzen der Budgetkredite, um die Umsetzung des Plans für Gesundheitsförderung sicherzustellen. Die Projekte müssen sich in die kantonalen Prioritäten einordnen.

Ein Gesuch für Unterstützung stellen 

Subventionierung von Institutionen

Die Leistungen der von der GSD beauftragten Institutionen für Suchtbekämpfung und weiteren Institutionen, die sich spezifisch mit der Gesundheitsförderung und Prävention befassen, können subventioniert werden. Leistungsaufträge (Rahmen-Leistungsauftrag und jährlicher Leistungsauftrag) legen die Aufträge dieser Institutionen fest, die Leistungen, die Ziele, ihre Finanzierungsquelle und das Evaluationsverfahren.

Kantonale Kommission für Gesundheitsförderung und Prävention

Die kantonale Kommission für Gesundheitsförderung und Prävention des Kantons Freiburg (die Kommission) ist ein beratendes Organ des Staatsrates. Ihre Aufgaben werden durch das Reglement vom 14. Juni 2004 über Gesundheitsförderung und Prävention geregelt. 

Mitglieder und Gäste der Kommission und gesetzliche Grundlagen

Tätigkeiten der Beauftragte für Gesundheitsförderung und Prävention



Die Tätigkeiten der Prävention und Gesundheitsförderung werden von der Beauftragte für Gesundheitsförderung und Prävention in Zusammenarbeit mit dem Kantonsarztamt koordiniert. 

Die Hauptaufgaben der Beauftragten sind :

  • Mitwirkung bei der Festlegung und Umsetzung der kantonalen Politik für Gesundheitsförderung und Prävention sowie an deren Weiterverfolgung
  • Beurteilung der Zweckmässigkeit vorgeschlagener Projekte und Sicherstellung ihrer Koordination
  • Mitarbeit bei der finanziellen Kontrolle der Subventionen
  • Begleitung bei der Konzipierung von Projekten auf kantonaler und interkantonaler Ebene, Mitwirkung bei der Information der Gemeinwesen und der breiten Öffentlichkeit im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention.

Gesundheitsfolgenabschätzung ‒ GFA

Freiburg war der erste Schweizer Kanton, der die GFA in das kantonale Gesundheitsgesetz integriert hat (RSF 821.0.1, Gesundheitsgesetz vom 16. November 1999): Artikel 3 Abs. 3 besagt: «Auf Verlangen der für den Gesundheitsbereich zuständigen Direktion kann der Staatsrat jeden Entwurf für ein Gesetz, ein Dekret oder einen Beschluss daraufhin untersuchen, ob er sich nachteilig auf die Gesundheit auswirkt, und gegebenenfalls einen Bericht über die Massnahmen hinzufügen, mit denen die Auswirkungen abgeschwächt werden sollen».

Die Sorge um die möglichen Auswirkungen der in den Staatsdiensten getroffenen Entscheidungen kommt auch im kantonalen Plan für Gesundheitsförderung und Prävention 2007‒2011 zum Ausdruck, der für 2011‒2015 verlängert wurde. Eine gewisse Anzahl der für die Umsetzung dieses Plans notwendigen Massnahmen wurde als prioritär eingestuft, darunter die Transversalität, welche die Herausforderungen bei der Gesundheitsförderung in Projekten aus dem nicht-gesundheitlichen Bereich berücksichtigen soll.

Mehr Informationen

Gesetzliche Grundlagen


Reglement vom 14. Juni 2004 über Gesundheitsförderung und Prävention

nützliche Links

  • Bundesamt für Gesundheit - Nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
  • Gesundheitsförderung Schweiz
  • Weltgesundheitsorganisation - Gesundheitsförderung

Documents

  • Kantonale Strategie - Perspektiven 2030 (PDF, 2.13MB)
  • Leitfaden für einen kantonalen Plan für Prävention und Gesundheitsförderung (PDF, 266.75k)
Hauptbild
Die Prävention hat zum Ziel, Erkrankungen und Unfälle zu verhüten und ihre Zahl und Schwere zu vermindern.
Die Prävention hat zum Ziel, Erkrankungen und Unfälle zu verhüten und ihre Zahl und Schwere zu vermindern. © Alle Rechte vorbehalten
  • Finanzierung und Subventionierung von Leistungen im Gesundheitsbereich
  • Gesundheitsförderung und Prävention
  • Jahreskontrollen und Zahnbehandlungen
  • Kantonale Strategie zur Gesundheitsförderung und Prävention
  • Kantonales Alkoholaktionsprogramm
  • Kinder und Jugendliche: gesund in der Schule
  • Übertragbaren Krankheiten
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Gesundheit

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Gesundheit

Letzte Änderung: 02.02.2017

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