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  • Bekämpfung von Gewalt in Paarbeziehungen und ihren Auswirkungen auf die Familie

Die Istanbul-Konvention

Lead

Die Istanbul-Konvention ist ein umfassendes, rechtsverbindliches Instrument für Europa zur Verhütung und Bekämpfung von häuslicher Gewalt und von Gewalt gegen Frauen, zum Schutz von Opfern und zur Verfolgung von Gewaltausübenden.
Sie wurde im Dezember 2017 von der Schweiz ratifiziert und ist hier seit dem 1. April 2018 rechtskräftig. 

Ziele

  1. Einlösen des Grundrechts aller Menschen auf ein gewaltfreies Leben unabhängig vom Wohnort
  2. Beitrag zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung von Frauen und zur Förderung von Gleichstellung der Geschlechter
  3. Förderung der Koordination innerhalb der Vertragsstaaten, zwischen den Vertragsstaaten sowie zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren
  4. Förderung einer einheitlichen Datenerhebung, damit eingeleitete Massnahmen bewertet und der Ressourceneinsatz evidenzbasiert vorgenommen werden kann

Die Konvention stellt Gewalt gegen Frauen in ihren unterschiedlichsten Formen unter Strafe. Sie schützt Frauen und Mädchen aller Schichten, unabhängig von Alter, Rasse, Religion, sozialer Herkunft, sexueller Orientierung oder Aufenthaltsstatus vor diesen Formen von Gewalt.

  • Im Sinne der Istanbul-Konvention wird der Begriff «Gewalt gegen Frauen» als eine Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung der Frau verstanden und bezeichnet alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen oder führen können, einschliesslich der Androhung solcher Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsentziehung, sei es im öffentlichen oder privaten Leben.

  • Im Sinne der Istanbul-Konvention bezeichnet der Begriff «häusliche Gewalt» alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter beziehungsweise die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte.

  • Als offizielle nationale Koordinierungsstelle für die Umsetzung, Beobachtung und Bewertung der politischen und sonstigen Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung aller von der Istanbul-Konvention erfassten Formen von Gewalt wurde der Fachbereich Häusliche Gewalt des Eidgnössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) eingesetzt. Dieser koordiniert im Rahmen der Interdepartementalen Arbeitsgruppe Umsetzung Istanbul-Konvention IDA IK die verschiedenen Massnahmen auf Bundesebene und ist für die Berichterstattung an den Europarat sowie für die internationale Koordination zuständig.

    Die Publikation "Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen un häuslicher Gewalt" informiert über die Aufgaben und Massnahmen des Bundes zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates (Istanbul-Konvention). 

  • La Conférence suisse de lutte contre la violence domestique (CSVD) a été désignée comme organe officiel responsable de la coordination e la mise en œuvre, du suivi et de l’évaluation des politiques et autres mesures destinées à prévenir et combattre toutes les formes de violence couvertes par la Convention d’Istanbul au niveau des cantons. Au niveau de la Suisse romande, la CLVD Conférence latine contre la violence domestique se charge de la coordination; la CLVD regroupe les Bureaux romands de l'égalité hommes - femmes (FR, NE, JU, GE, VS et le Tessin), qui à leur niveau coordonnent le dispositif de lutte contre la violence domestique. 

Mehr dazu

  • Istanbul-Konvention gegen Gewalt an Frauen
  • Istanbul-Konvention auf Bundesebene
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Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen

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Herausgegeben von Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen

Letzte Änderung: 01.03.2024

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