Beschreibung der Situation
Herr Z., 77 Jahre, Tabak (starke Abhängigkeit), leichte kognitive Beeinträchtigungen, zu Hause (schwer zugänglich/Lift defekt), ehemaliger Bauarbeiter. In Behandlung wegen einer COPD (chronisch-obstruktive Lungenerkrankung).
Hintergrund
- Phase 1 (SPITEX): Herr Z. raucht 40 Zigaretten pro Tag. Die AGS, die für das An- und Ausziehen und die Wäschepflege vorbeikommt, bemerkt zahlreiche Zigarettenstummel ausserhalb der Aschenbecher. Er raucht in der Nähe seiner Sauerstoffflasche, womit Explosionsgefahr besteht. Die SPITEX kümmert sich wegen seiner COPD um ihn. Herr Z. bewegt sich wenig und hat Mühe, die Stufen bis zu seiner Wohnung hochzusteigen.
Begleitung der betreuten Person
Von den Prioritäten der betreuten Person selbst ausgehen: Was behindert ihn in seinem Alltag am meisten? (Atemnot beim Treppensteigen, Isolation)? Zunächst sind Massnahmen vorzuschlagen, die sein Wohlbefinden direkt verbessern, ohne dass ein Verbot nötig ist: Atemphysiotherapie, Optimierung der Bronchodilator-Behandlung, Wohnungsanpassungen (unnötige Wege vermeiden). Sobald ein Vertrauensverhältnis aufgebaut wurde, kann in einem zweiten Schritt ein Tabakentzug angesprochen werden. Dabei können beispielsweise Nikotinersatzpräparate eingesetzt werden.
Die motivierende Gesprächsführung gilt hier als Referenzmethode: mit der betreuten Person über ihre Werte, Vorhaben und darüber, was sie als sinnvoll erachtet, sprechen und die Diskrepanz zwischen ihren Zielen und den Folgen ihres Tabakkonsums aufzeigen – ohne sie zu etwas zu drängen. Alleine durch die Regelmässigkeit der Besuche entsteht eine Beziehung, die eine schrittweise Öffnung erleichtert. Zur motivierenden Gesprächsführung werden Schulungen angeboten.
Interprofessionelle Zusammenarbeit
Das Vorhandensein von Sauerstoff stellt eine objektive und unmittelbare Gefahr dar, die höher zu gewichten ist als die Selbstbestimmung : Rauchen in der Nähe einer Sauerstoffflasche gefährdet auch die Nachbarschaft und das Pflegepersonal. Das Team ist rechtlich verpflichtet, die Sicherheitsregel durchzusetzen, und muss diese klar machen («Das ist keine Bestrafung, sondern eine lebenswichtige Notwendigkeit»). Praktische Lösungen: einen sicheren Ort zum Rauchen drinnen vorschlagen, eine Routine für das Hinausgehen vereinbaren, das Risiko der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt melden, um die Sauerstoffverschreibung zu überprüfen.
Innerhalb des Pflegeteams eine Pflegefachperson finden, die bereit ist, sich in einem anerkannten Programm (es gibt verschiedene Schulungen) in motivierender Gesprächsführung auszubilden. Diese Referenzperson ist danach für Situationen von Tabak-, aber auch Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit zuständig. Sie kann ihre Kolleginnen und Kollegen unterstützen, an Netzwerksitzungen teilnehmen und die Verbindung zur Lungenliga, zum CIPRET und/oder zu den Tabakfachstellen sicherstellen.
Auch rauchende Pflegepersonen sind berechtigt, den Tabakkonsum anzusprechen, sie müssen sich jedoch der Komplexität ihrer Position bewusst sein. Sie sollten nicht in Anwesenheit der betreuten Personen rauchen und die Risiken des Tabakkonsums nicht kleinreden. Sie müssen eine ausgewogene Haltung einnehmen: Sie können sich massvoll auf ihre eigene Erfahrung berufen («Ich weiss, dass es schwierig ist aufzuhören»), ohne die eigenen Zweifel auf die betreuten Personen zu übertragen. Eine Schulung in motivierender Gesprächsführung hilft, die berufliche Haltung von der persönlichen Erfahrung zu trennen.
Institutioneller Rahmen
Abklären, ob die betreute Person kognitive Beeinträchtigungen aufweist, und eine Sitzung mit allen betroffenen Schlüsselpersonen organisieren (behandelnde Ärztin/behandelnder Arzt, SPITEX-Pflegefachperson, Physiotherapeut/in zu Hause, Lungenliga), danach einen koordinierten Pflegeplan mit geteilten Zielen und klar definierten Rollen erarbeiten. Die Lungenliga Freiburg /das CIPRET Freiburg können die betroffenen Personen direkt zu Hause bei der Raucherentwöhnung begleiten und Tipps zur Atemwegshygiene abgeben.
Die Organisation der SPITEX muss über schriftliche Vorgaben zum Umgang mit dem Risiko Rauchen + Sauerstoff verfügen. Zur Definition dieser Vorgaben können die Dokumentation oder der Rat des Sauerstofflieferanten beigezogen werden. In diesen Vorgaben müssen enthalten sein:
- die Pflicht, das Rauchen der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt zu melden;
- die Abgabe einer schriftlichen Information an die Patientin oder den Patienten über die Risiken des Rauchens; und
- die Dokumentation der Beobachtungen im Dossier.
Besteht das Risiko trotz der Information der betreuten Person weiter, kann in Absprache mit der Ärztin oder dem Arzt eine Reorganisation der Pflege vorgenommen werden. Die Vorgaben müssen allen Personen, die Dienstleistungen bei der Person zu Hause erbringen, bekannt sein. Bei Bedarf kann auch ein Mediationsdienst beigezogen werden.
Die Situation der sozialen Betreuung oder dem Case Management melden, um eine Überprüfung einer Wohnungsanpassung zu beantragen oder einen Umzug in eine geeignetere Wohnung oder eine Übergangsstruktur zu erwägen. Unterstützung bei der Anpassung der Wohnung bieten beispielsweise Qualidomum oder Pro Senectute . Für die Abklärung des Hilfebedarfs bei der Mobilisierung kann die zu Hause tätige Ergotherapeutin oder der Ergotherapeut beigezogen werden.