Beschreibung der Situation
Herr T., 69 Jahre, Mischkonsum (Medikamente + Alkohol), beginnende kognitive Beeinträchtigungen, lebt mit seiner Ehefrau zu Hause. Landwirtschaftliche Tätigkeit (Bauernhof, Traktor, Maschinen).
Hintergrund
- Phase 1 (Spital): Herr T. tritt nach einer Operation mit einer Verschreibung von Schmerzmitteln und einer Weiterbehandlung mit Benzodiazepinen aus dem Spital aus.
- Phase 2 (SPITEX): Die Fachperson Gesundheit (FaGe), die die Wundverbände wechselt, bemerkt, dass Herr T. seine Medikamente ab dem Vormittag mit Alkohol zusammen einnimmt. Sie verständigt den Pflegefachmann, denn Herr T. kümmert sich weiterhin um den Bauernhof, fährt Traktor und bedient seine Maschinen. Die Physiotherapeutin, die ihn zu Hause begleitet, berichtet ausserdem von aggressivem Verhalten bei den Behandlungen.
Begleitung der betreuten Person
Die Kombination Alkohol + Benzodiazepine + opioidhaltige Schmerzmittel verstärkt die sedierende Wirkung, was die Reflexe und die Urteilskraft verändert (hohes Risiko beim Fahren und Betreiben von Landwirtschaftsmaschinen) sowie das Risiko von Stürzen und Verletzungen, Atemdepression und schwerwiegenden pharmakologischen Wechselwirkungen mit sich bringt. Auf Benzodiazepine ist bei älteren Menschen soweit möglich zu verzichten . In solchen Situationen besteht ein echtes Risiko eines Strassenverkehrs- oder Baustellenunfalls.
Die Partnerin oder der Partner mit der Zustimmung der betreuten Person in die Pflegegespräche einbeziehen und die Auswirkungen der Kombination von Medikamenten und Alkohol konkret und angemessen erklären. Dabei sollte die Rolle der Person wertgeschätzt und unterstrichen werden, dass ihre Sicherheit sowie jene der andern von ihrer Fahrtauglichkeit im Vollbesitz ihrer Kräfte abhängt. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt ist bei dieser Begleitung die zentrale Ansprechperson.
Interprofessionelle Zusammenarbeit
Bei mangelnder Fahrtüchtigkeit können Ärztinnen und Ärzte Personen, die wegen körperlicher oder psychischer Erkrankung, aufgrund eines Gebrechens oder wegen Sucht nicht mehr in der Lage sind, ein Fahrzeug sicher zu lenken, dem Strassenverkehrsamt melden (Art. 15d Abs. 1 und 3 SVG). Dazu sind sie vom Berufsgeheimnis entbunden.
Pflegepersonal und FaGe, die eine besorgniserregende Situation feststellen, müssen dies der behandelnden Ärzteschaft melden, die über eine allfällige Meldung entscheidet. Pflegefachpersonen, die ihren hierarchischen Vorgesetzten eine bekannte gefährliche Situation nicht melden, können haftbar gemacht werden.
Die Familie kann den Fahrausweis nicht direkt entziehen, aber sie kann eine besorgniserregende Situation dem Amt für Strassenverkehr und Schiffart (OCN) melden. Über den Entzug entscheidet ausschliesslich das OCN (Administrativmassnahmen) auf der Grundlage einer medizinischen Beurteilung, des Verhaltens im Strassenverkehr oder einer Meldung der Polizei.
Eine distanzierte Haltung einnehmen, sich nicht auf eine Konfrontation einlassen: nicht mit Autorität oder Flucht auf Aggressionen reagieren. Die Frustration anerkennen («Ich verstehe, dass das schwierig ist»), ohne das Verhalten zu billigen («Aber ich kann es nicht akzeptieren, so behandelt zu werden»). Wenn die Aggressivität anhält, sollte der Besuch ruhig und sicher beendet werden, der Zwischenfall vermerkt und das Team benachrichtigt werden. Zum Umgang mit schwierigen Situationen (Umgang mit Gewalt, Deeskalationstechniken) werden Schulungen angeboten.
Le ou la médecin traitant-e est le premier ou la première référent-e à pouvoir solliciter un avis spécialisé (triage du RFSM 026/308.08.08 ) auprès d'un-e addictologue ou gériatre. Dans les situations urgentes (risque de conduite, agressivité, risque vital, etc…), le personnel soignant peut contacter directement le ou la médecin de garde ou les urgences du RFSM au T +41 26 308 08 08.
Erste Anlaufstelle ist die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt, die bzw. der die fachliche Einschätzung einer Sucht- oder Geriatriefachperson einholen kann (Triage des FNPG 026/308.08.08). In Notfallsituationen (Gefahr im Strassenverkehr, Aggressivität, Lebensgefahr usw.) kann sich das Pflegepersonal direkt an die diensthabende Ärztin bzw. den diensthabenden Arzt oder den Notfallkontakt des FNPG unter Tel. +41 26 308 08 08 wenden.
Die beobachteten Veränderungen systematisch dokumentieren (Datum, konkretes Verhalten und Kontext), um die Entwicklung objektiv festzuhalten und die Fachperson zu schützen. In Risikosituationen nicht alleine eingreifen: wenn möglich zu zweit arbeiten oder sicherstellen, dass ein Familienmitglied anwesend ist. Die zuständige Pflegefachperson nach jedem schwierigen Besuch informieren. Eine Teamsitzung organisieren, damit das mit der betreffenden Situation konfrontierte Pflegepersonal nicht alleine gelassen wird.
Institutioneller Rahmen
Eine regelmässige klinische Supervision für Teams der Pflege zu Hause einrichten, die mit komplexen Situationen zu tun haben. Das Team für psychische Gesundheit des Dienstes für Hilfe und Pflege zu Hause beiziehen.
Einhalten des internen Verfahrens, das über die direkten Vorgesetzten läuft, insbesondere wenn es um sexuelle Belästigung oder jede andere Form von aggressivem Verhalten geht.
In einem internen Verfahren gilt es festzuhalten:
- Wer eine Warnung auslösen darf (jede pflegende Person);
- an wen die Warnung geht (direkte/r Vorgesetzte/r);
- innerhalb welcher Frist (bei Gefahr sofort);
- in welcher Form (schriftliche Rückverfolgbarkeit zwingend);
- die möglichen Folgen (Einstellung der Pflege, Meldung an die Behörden, Hospitalisierung).
Das Verfahren ist von der Direktion zu genehmigen und in die Schulung neuer Mitarbeitender sowie in das Patientendossier einzubinden.