Beschreibung der Situation
Frau K., 80 Jahre, Alkohol (Champagner/Wein zum Essen), keine bekannten kognitiven Beeinträchtigungen, familiäres Umfeld präsent (Konsum bekannt, aber für die Familie unproblematisch). Sie geht am Stock.
Hintergrund
- Phase 1 (Pflegeheim): Frau K. ist sehr gesellig. Sie organisiert «Apéros». Die Fachperson Hotellerie-Hauswirtschaft stellt einen übermässigen Konsum fest und bemerkt, dass sie in den Gängen regelmässig torkelt.
Begleitung der betreuten Person
Hier braucht es eine Nutzen-Risiko-Beurteilung, d. h. die Ziele der betreuten Person und der Konsum müssen gegeneinander abgewogen werden. Das führt nicht notwendigerweise zur Einführung einer Zwangsmassnahme. Ein empfohlener Ansatz könnte eine Risikoverminderung oder ein kontrollierter Alkoholkonsum sein: einen beschränkten und sicheren Konsum akzeptieren, anstatt gegen den Willen der Bewohnerin die totale Abstinenz anzustreben. Ziel ist es, die konkreten Risiken (Stürze, medikamentöse Wechselwirkungen, Dehydrierung) zu reduzieren und dabei das Vertrauensverhältnis aufrechtzuerhalten.
Einen ruhigen Moment wählen, unter vier Augen, ausserhalb der gemeinsamen Mahlzeiten. Offene und wertfreie Formulierungen verwenden: «Ich würde gerne mit Ihnen über das Sturzrisiko im Zusammenhang mit dem Alkoholkonsum reden, um Ihnen im Alltag zu helfen». Die soziale und vergnügliche Seite von Alkohol anerkennen und mit ihr darüber sprechen, was diese Momente für sie bedeuten. Motivierende Gesprächsführung ist hier der übliche Ansatz.
Interprofessionelle Zusammenarbeit
Mit den betreuten Personen: motivierende Gesprächsführung. Mit der Familie: die professionelle Haltung der Einrichtung (weder Mitbeteiligung noch absolutes Verbot), die beobachteten medizinischen Risiken (Torkeln, Stürze) und die erwogenen Massnahmen erklären. Der Familie vorschlagen, das Vorgehen mitzutragen (das Team bei Besuchen über den Konsum informieren). Gespräche vermeiden, die Schuldgefühle auslösen und die Familie-Team-Beziehung beeinträchtigen könnten.
Einen therapeutischen Vertrag mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt oder der Psychiaterin bzw. dem Psychiater, der betreuten Person und dem Team aushandeln, der Folgendes festlegt: akzeptierte Höchstmengen, Überwachung nach festlichen Anlässen, Umgebungsanpassungen, um das Sturzrisiko zu minimieren. Das Hauswirtschaftspersonal in die Begleitung der eingeführten Massnahmen einbeziehen.
Die klinischen Beobachtungen (festgestelltes Torkeln, Stürze usw.) unabhängig von den Aussagen der Familie objektiv dokumentieren. Diese Fakten der therapeutischen Vertreterin bzw. dem therapeutischen Vertreter und/oder der Familie an einer offiziellen Sitzung sachlich darlegen und sich dabei als Gesundheitsfachperson positionieren, die für die Sicherheit der betreuten Personen verantwortlich ist. Wenn die Familie die Sache weiterhin herunterspielt, die Verantwortung der Einrichtung erwähnen (Beherbergungsvertrag).
Institutioneller Rahmen
Ein Nachverfolgungsinstrument, das von den Pflegenden, dem Sozialbereich und der Hauswirtschaft geteilt wird, ist sinnvoll, sofern eine aufgeklärte Einwilligung der betreuten Person eingeholt, alle in die Verwendung einbezogenen Personen geschult und die Datennutzung klar definiert werden (Sorgfalt und Sicherheit, kein Vergeltungszweck). Ein schlichtes Datenblatt (Datum, Ort, geschätzte Menge, beobachtetes Verhalten), das in das Dossier der Einrichtung integriert wird, reicht aus.
Damit ist indessen kein vollständiges Bild möglich, wenn die Person ausserhalb der Einrichtung oder in der Familie konsumiert. Die Nachverfolgung muss als Pflegeinstrument (und nicht als Überwachungsinstrument) im Rahmen des Dossiers und unter Wahrung der Vertraulichkeit verwendet werden.
Hier sollte man sich auf den Beherbergungsvertrag der Institution betreffend die Konsumpolitik für alle betreuten Personen beziehen.Für die betreuten Personen mit einer bekannten Problematik kann durch eine vorgängige Abstimmung zwischen Pflege und Hotellerie die Aufsicht am betreffenden Tag antizipiert und angemessen geplant werden. Zum Beispiel: Alkohol in begrenzten Mengen anbieten und nicht automatisch nachschenken, laufend Wasser und Alternativen anbieten und bei jedem Anlass oder Ausgang die zuständige Person ermitteln.