Beschreibung der Situation
Herr S., 84 Jahre, Benzodiazepine, mässige kognitive Beeinträchtigungen.
Hintergrund
- Phase 1 (Spital): Herr S. wird wegen einer Lungenentzündung hospitalisiert. Das Spitalteam stellt fest, dass Herr S. seit 30 Jahren ein Rezept für Schlafmittel erhält und dass sein Konsum zu Hause zu hoch und seit einiger Zeit steigend ist. Die Behandlung wird entsprechend angepasst.
- Phase 2 (Pflegeheim): Herr S. wird zur Rekonvaleszenz für einen Kurzaufenthalt in ein Pflegeheim überwiesen. Das Ärzte-/Pflegeteam stellt eine erhöhte verbale Aggressivität in Verbindung mit Forderungen nach zusätzlichen Schlafmitteln fest. Das Pflegeheim behält die vom Spital empfohlene Dosierung bei. Am Ende des Kurzaufenthalts ist die somatische Problematik gelöst und Herr S. drängt auf eine Rückkehr nach Hause, die vom behandelnden Arzt gutgeheissen wird.
- Phase 3 (SPITEX): Angesichts seines erhöhten Schlafmittelkonsums vor der Hospitalisierung stellt die Apotheke eine Medikamentenkontrolle in Form eines Wochenbehälters aus. Nach der Rückkehr nach Hause sieht sich die FaGe, die für eine Kontrolle der Vitalzeichen vorbeischaut, mit einem Patienten konfrontiert, der nach mehr Schlafmitteln verlangt als ihm verschrieben wurden.
Begleitung der betreuten Person
Zunächst gilt es anzuerkennen, dass die Behandlung eine wichtige funktionale Rolle in seinem Leben erfüllt hat: Sie als «Fehler» einzustufen wäre kontraproduktiv.
Abgestuftes Vorgehen: Information ohne Schuldzuweisung über die aktuellen Risiken (Stürze, Kognition, Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln), anschliessend Vorschlag eines allfälligen Gesprächs mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt mit enger Nachbetreuung.
Nicht-medikamentöse bewährte Alternativen für besseren Schlaf vorschlagen: Kognitive Verhaltenstherapie bei Insomnie (CBT-I), Schlafhygiene, Lichttherapie, Entspannungstechniken. Auf medikamentöser Ebene mit der Ärztin oder dem Arzt einen schrittweisen Ersatz durch weniger riskante Wirkstoffe erwägen. Für komplexe Fälle empfiehlt sich eine fachliche Einschätzung durch eine Geriatrie- oder Suchtfachperson.
Interprofessionelle Zusammenarbeit
Die Teams darin schulen, Entzugssymptome zu erkennen (Reizbarkeit, Zittern, Schlafstörungen, starke Angst) und sie von einer primären Aggression zu unterscheiden. Bei Spannungen: eine ruhige, nicht konfrontative Haltung einnehmen, die Verzweiflung anerkennen («Ich verstehe, dass das für Sie schwierig ist»), einer Bitte nach zusätzlichen Medikamenten nie ohne ärztlichen Rat nachgeben und sich zurückziehen, wenn die Sicherheit nicht mehr garantiert ist. Systematische Berichterstattung an die zuständige Pflegefachperson.
Die Antwort muss einheitlich und im Team vorgängig abgesprochen sein: Jede Pflegefachperson vermittelt dieselbe Botschaft, um Manipulationen zu vermeiden. Beispiel einer Musterbotschaft: «Ich verstehe Ihr Unwohlsein. Ich kann Ihnen nicht mehr als die verschriebene Menge geben; ich werde der Ärzteschaft, die Sie betreut, Bescheid sagen». Eine FaGe sollte mit diesem medizinischen Entscheid nie alleine gelassen werden. Jede Forderung ist im Dossier zu vermerken.
Eine Koordinationssitzung zwischen den Fachpersonen einberufen, sobald die Problematik identifiziert ist, und einen gemeinsamen Pflegeplan entwickeln: Ziel der Reduktion, kontrollierter Konsum /Entzug, Tempo, Warnzeichen, Rolle jeder Person. Eine für die Koordination zuständige Person bezeichnen, die die Kohärenz der Botschaft sicherstellt. Anschliessend den Kontakt und die Kommunikation mit der betreuten Person organisieren.
Institutioneller Rahmen
Die Kontinuität beruht auf einer behandelnden Ärztin oder einem behandelnden Arzt, die bzw. der klar für die Gesamtkoordination zuständig ist.
Die für die Pflege zu Hause zuständige Pflegefachperson ist hier zentral. Sie koordiniert:
- mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt die Verschreibung,
- mit der Apotheke die Vorbereitung des Wochenbehälters
- und mit den FaGe die Überwachung der Einnahme.
In einem schriftlichen Protokoll muss festgelegt sein, dass nur der von der Apotheke abgegebene Wochenbehälter gilt und dass ohne aktualisierte Verschreibung keine zusätzliche Abgabe möglich ist. Es ist zu vermeiden, dass betreuende Angehörige die Verantwortung für die Medikamentenverwaltung tragen müssen.
Mithilfe eines Austrittsnetzwerks beim Übertritt einen reibungslosen Informationsfluss zwischen den beteiligten Personen aus verschiedenen Einrichtungen sicherstellen.