Hygiene, Prävention und Infektionskontrolle (IPK)
Die Implementierung und Umsetzung des kantonalen IPK-Programm liegt in der Verantwortung des Kantonsarztamts (KAA). Das Programm ist Teil der NOSO-Strategie und stützt sich auf vier Aktionsfelder: Governance, Monitoring, Verhütung und Bekämpfung, Bildung und Forschung für spitalexterne Pflegeeinrichtungen.
Kantonale Empfehlung und bewährte Praktiken zum Tragen einer Maske
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Winterperiode:Für alle Mitarbeitenden, die nicht gegen die saisonale Grippe geimpft sind oder deren Impfung weniger als zwei Wochen zurückliegt, gilt ab dem 1. Dezember bis zum Ende der saisonalen Grippewelle eine Maskenpflicht, im Zusammenhang mit der Zirkulation respiratorischer Viren.
Das Tragen einer Maske ist bei Atemwegsbeschwerden (z. B. Husten, Niesen, Auswurf usw.) unabhängig vom Impfstatus obligatorisch.
- Ausserhalb der Winterperiode: Für Fachpersonen, die in der Pflege und Betreuung tätig sind, oder Kontakt zu gefährdeten Personen haben, gilt: Bei Atemwegsbeschwerden (z. B. Husten, Niesen, Auswurf) ist das Tragen einer Maske obligatorisch, unabhängig vom Impfstatus und der Jahreszeit.
Informationen für die Pflegeheime, sonderpädagogische Institutionen für Erwachsene und SPITEX
Ziele
Hauptaufgabe des KAA besteht darin, das Programm zu koordinieren.
- Eindämmung von healthcare-assoziierten Infektionen (HAI) in den kantonalen Gesundheitseinrichtungen
- Schulung und Koordination der IPK- Ansprechpersonen der kantonalen Gesundheitseinrichtungen
- Ausarbeitung und Kontrolle der Umsetzung der gemeinsamen Empfehlungen
- Bereitstellung von Bildungswerkzeugen für die Fachpersonen
- Förderung der kantonalen Kampagnen
- Einbringung und Weiterentwicklung von IPK-Fachwissen in den kantonalen Gesundheitseinrichtungen
- Entwickeln der epidemiologischen Überwachung
Ihre Mehrwerte bei einer Teilnahme am kantonalen IPK-Programm:
- Gewährleistung von Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung, bei gleichzeitiger Kontrolle/Eindämmung von HAI
- Senkung der Infektionen und/oder der damit verbundenen Komplikationen sowie des zusätzlichen Aufwands für Personal, Finanzen, Zeit, Material und Energie, die durch die Versorgung infizierter Leistungsempfangender entstehen
- Anwendung der gemeinsame kantonalen Empfehlungen
- Bei Bedarf, Beizug einer IPK-Expertin
- Aufwertung und Stärkung der Fähigkeiten und Kenntnisse der Fachpersonen durch Weiterbildung
- Schaffung von Synergien zwischen den kantonalen Gesundheitseinrichtungen
Anforderungen an die Funktion der Link Nurse Infektionsprävention in Pflegeheimen
- Diplom in Gesundheits- und Krankenpflege HF oder FH oder gleichwertige Ausbildung
- Mindestens zwei Jahre Erfahrung in allgemeiner oder Langzeitpflege oder SPITEX
- Beschäftigungsgrad von mindestens 50 %
- Ausbildung als Link Nurse Infektionsprävention
- Aktivitätsgrad als Link Nurse Infektionsprävention von mindestens 0,2 VZÄ/100 Betten/Pflegeheim oder 0,05 VZÄ/Klienten/SPITEX
- Mindestens 1 Tag/Jahr HPCI-Weiterbildung (Forum, Kongress, Kurs, ...)
- an der Freiburger IPK-Plattformen teilnehmen
Organisation des kantonalen IPK-Programms
Kantonales IPK-Programm - Präsentationen 10.2.2022
Liste mit übertragbaren Krankheiten
Keine epidemiologischen Warnungen im Gange
Letzte Aktualisierung: 21.03.2024
Kantonsarztamt
KontaktinformationHerausgegeben von Kantonsarztamt
Letzte Änderung: 05.10.2026