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Entfernung von Herzschrittmachern und implantierbaren automatischen Defibrillatoren bei verstorbenen Personen

Lead

Die vorliegenden Weisungen richten sich an die Bestattungsunternehmen des Kantons Freiburg.

Sie klären die Kompetenzen und Zuständigkeiten in Zusammenhang mit der Entfernung von Herzschrittmachern und implantierbaren automatischen Defibrillatoren bei verstorbenen Personen und stellt sicher, dass dieser Eingriff sicher und unter Achtung der Würde der oder des Verstorbenen vorgenommen wird.

Dokument

Weisungen des Kantonsarztes für die Entfernung von Herzschrittmachern und implantierbaren automatischen Defibrillatoren bei verstorbenen Personen (PDF, 32.21k)
  • Bewilligungen & Überwachung der Gesundheitsfachpersonen und -institutionen
  • Gesundheitsberufe: Informationen des Kantonsarztes
  • Gesundheitsfachpersonen und Institutionen des Gesundheitswesens: Bewilligungen, Aufsicht und Qualität
  • Institutionen für Menschen mit Behinderungen: Informationen für Partnerinnen und Partner
  • Institutionen für Minderjährige und junge Erwachsene: Informationen für Partnerinnen und Partner
Direktionen / zugehörige Ämter

Kantonsarztamt

Kontaktinformation
Die Assoziierung an andere Direktionen oder Ämter

Kantonsarztamt

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Herausgegeben von Kantonsarztamt

Letzte Änderung: 28.09.2022

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