Das Steuerungskomitee empfiehlt eine Reihe von Massnahmen, insbesondere die Zusammenführung verschiedener Gerichtsbehörden, die Schaffung eines Führungsorgans für die Gerichtsbehörden, das sich aus Mitgliedern der Gerichtsbehörden zusammensetzt und unter der Aufsicht des Justizrates steht, sowie die weiterführende Umsetzung der Digitalisierung der Justiz durch das Projekt E-Justice. Die Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion ist nun damit beauftragt, die genauen finanziellen, infrastrukturellen oder auch rechtlichen Auswirkungen zu evaluieren und die Umsetzung zu planen. Der Justizrat wird sich an der Realisierung der empfohlenen Massnahmen beteiligen.
Die Sicherheits- und Justizdirektion konnte mit Unterstützung des Justizrates und der Justizkommission beim Staatsrat die Schaffung einer bedeutenden Anzahl neuer Stellen vorantreiben, so dass den Gerichtsbehörden für 2022 elf neue Stellen, darunter 2.7 VZÄ für Magistratspersonen, zugesprochen wurden. Die Arbeitsbelastung der Justizbehörden bleibt jedoch nach wie vor sehr hoch und erfordert sicherlich eine weitere Bereitstellung von zusätzlichen Arbeitskräften.
In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass sämtliche Bezirksgerichte übereinstimmend auf eine zunehmende Komplexität der Fälle in den Bereichen Familienrecht und Strafverfahren hinweisen.
Die neue Rechtsprechung des Bundesgerichts zu den Unterhaltsbeiträgen hat erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsbelastung der Gerichte. Betroffen ist auch das Kantonsgericht, das seinerseits eine nicht zu unterschätzende Zunahme der Fälle beim II. Verwaltungsgerichtshof verzeichnet, der für das Bau- und Raumplanungswesen zuständig ist.
Auch die Fälle der Friedensgerichte werden immer komplexer.
Die Staatsanwaltschaft unterstreicht, dass die Anforderungen der Strafprozessordnung seit einigen Jahren zu einer sehr hohen Arbeitsbelastung geführt haben, was nicht aus den Zahlen der Neueingänge hervorgeht.
Seit mehreren Jahren verzeichnet das Zwangsmassnahmengericht eine stete Zunahme seiner Fälle und Zuständigkeitsbereiche. Die Zahl der Neueingänge ist in diesem Berichtsjahr eindeutig gestiegen und rechtfertigt umso mehr die Bereitstellung zusätzlicher Arbeitskräfte für 2022.
Die Gerichtsunabhängige Einheit, die für das Funktionieren mehrerer Gerichte mittlerweile unerlässlich ist, konnte 2021 dank ihrer Personalaufstockung den Arbeitsrhythmus weiter erhöhen. Die besagte Aufstockung stellt jedoch keine Verstärkung der Gerichtsunabhängigen Einheit als solche dar. Sie dient vielmehr dem Zweck, die Mitarbeit der verschiedenen Gerichte am E-Justice-Programm zu ermöglichen und auszugleichen.
Beim Jugendstrafgericht stieg die Zahl der neuen Fälle im Vergleich zum Vorjahr um 15 %. Diese Behörde stösst weiterhin auf Schwierigkeiten bei der Durchführung von Massnahmen gegen Minderjährige, weil es an Plätzen in geschlossenen Einrichtungen fehlt.
Die Oberämter verfügen immer noch über kein elektronisches Aktenverwaltungssystem für die Verwaltung der Strafsachen, so dass sie weiterhin mit Excel-Listen arbeiten müssen. Dies ist angesichts der aktuellen Anforderungen an Effizienz und Zweckmässigkeit für diese bereits stark belasteten Behörden nicht mehr vertretbar.
Der Justizrat dankt an dieser Stelle allen Mitarbeitenden der Gerichtsbehörden für ihren Einsatz. Dank ihrer wertvollen Arbeit kann sichergestellt werden, dass in unserem Kanton Recht geschieht.