Der Staatsrat hat insbesondere einen Betrag von Fr. 150'000.– bewilligt, um vorübergehend ausserordentliche Arbeitsbelastungen aufzufangen. Diese Massnahme ermöglicht es, Gerichtsbehörden, die mit besonderen Situationen konfrontiert sind, rasch zu unterstützen.
Zudem wurde ein zusätzlicher Betrag von Fr. 700'000.– genehmigt, um die Bezirksgerichte bis Ende 2026 vorübergehend zu verstärken. Diese Mittel ermöglichen eine gezielte Entlastung der am stärksten beanspruchten Gerichte und gewährleisten auch in Zeiten erhöhter Arbeitsbelastung eine qualitativ hochstehende Rechtspflege.
Der Justizrat zeigt sich zudem erfreut über die Verabschiedung des Budgets bis Ende 2026, das insbesondere die Schaffung neuer Stellen bei den Friedensgerichten vorsieht. Diese zusätzlichen Ressourcen tragen dazu bei, die Leistungsfähigkeit des Justizwesens nachhaltig zu stärken.
Er begrüsst ausserdem die erneuerte Unterstützung des Staatsrats für das Programm e-Justice, dessen Umsetzung einen wesentlichen Beitrag zur Modernisierung der Freiburger Justiz leistet. Das Programm wird insbesondere dazu beitragen, die Effizienz der Abläufe zu steigern und die Weiterentwicklung des Justizwesens zu fördern.
Diese verschiedenen Beschlüsse tragen den Herausforderungen Rechnung, mit denen die Justiz konfrontiert ist. Sie ermöglichen es, die Umsetzung der kürzlich verabschiedeten Justizreform zu begleiten und gleichzeitig konkrete Antworten auf den unmittelbaren Bedarf der Justizbehörden zu geben.
Der Justizrat dankt dem Grossen Rat, dem Staatsrat und der Justizkommission für das entgegengebrachte Vertrauen sowie für ihr Engagement zugunsten einer unabhängigen und leistungsfähigen Justiz, die über die erforderlichen Mittel verfügt, um ihren Auftrag im Dienst der Freiburger Bevölkerung wahrnehmen zu können.