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  • FEDE und VPOD sollen sich über Aufteilung des Solidaritätsbeitrags einigen

FEDE und VPOD sollen sich über Aufteilung des Solidaritätsbeitrags einigen

  • Medienmitteilung

Der Staatsrat hat der Föderation der Personalverbände der Staatsangestellten des Kantons Freiburg (FEDE) und dem Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) ein Rechtsgutachten über die Aufteilung des Solidaritätsbeitrags unter den vom Staat anerkannten Gewerkschaften zugestellt. Der Ball liegt nun bei der FEDE und beim VPOD.

Veröffentlicht am 10. November 2017 - 10h15

Der VPOD will als anerkannter Verhandlungspartner des Staatsrats genauso wie die FEDE vom Solidaritätsbeitrags des Staatspersonals profitieren  können. Der Staatsrat hat zur Prüfung dieses Gesuchs bei Rechtsanwalt Gabriel Aubert, Honorarprofessor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Genf, ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.

Nach diesem Gutachten läuft es dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Gewerkschaften und der Gewerkschaftsfreiheit zuwider, dass der Solidaritätsbeitrag gegenwärtig ausschliesslich der FEDE zukommt.  Der Staatsrat hat am 13. Oktober 2017 von dieser Schlussfolgerung Kenntnis genommen und festgestellt, dass es eine Korrektur des geltenden Rechts braucht, das heisst eine Änderung von Artikel 128a des Gesetzes über das Staatspersonal.

Im Bestreben um Transparenz hat der Staatsrat beschlossen, das entsprechende Rechtsgutachten der FEDE und dem VPOD zuzustellen, und er gibt den beiden Gewerkschaften die Möglichkeit, sich über die Aufteilung des Solidaritätsbeitrags zu einigen. FEDE und VPOD haben bis Ende Jahr Zeit, dem Staatsrat einen gemeinsamen Vorschlag zu unterbreiten.

Hauptbild
Die Aufteilung des Solidaritätsbeitrags in Frage
Die Aufteilung des Solidaritätsbeitrags in Frage © Alle Rechte vorbehalten
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Herausgegeben von Finanzdirektion

Letzte Änderung: 10.11.2017 - 10h15

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