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  • Die Finanzdirektion nimmt Kenntnis von der Ernennung eines Sachverwalters für die Verwaltung der PKSPF

Die Finanzdirektion nimmt Kenntnis von der Ernennung eines Sachverwalters für die Verwaltung der PKSPF

  • Medienmitteilung

Die mit der Aufsicht über die Pensionskasse des Staatspersonals (PKSPF) beauftragte Behörde hat einen Sachverwalter ernannt, der übergangsweise mit der Verwaltung der Kasse betraut wird. Der Staatsrat hatte mit dieser Entscheidung gerechnet, die aufgrund der Rücktritte der Personalvertreterinnen und -vertreter aus dem Kassenvorstand unumgänglich war. Der ordnungsgemässe Betrieb der PKSPF wird dadurch nicht in Frage gestellt.

Veröffentlicht am 24. November 2023 - 14h20

Die einstweilige Entscheidung der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA), die mit der Aufsicht über die PKSPF betraut ist, einen Sachverwalter für Pensionskassenverwaltung zu ernennen, ist nur logisch. Sie erfolgt nach dem geschlossenen Rücktritt der Personalvertreterinnen und -vertreter aus dem Kassenvorstand und der Weigerung der Personalverbände, Ersatzpersonen zu ernennen. Die Personalverbände beanstanden den neuen Modus der Ernennung der Vertreterinnen und Vertreter der Staatsangestellten im Kassenvorstand durch Direktwahl, wie im vergangenen September vom Grossen Rat mit grosser Mehrheit beschlossen. Zudem haben die Personalverbände ein Referendum gegen die Änderung des Gesetzes über die Pensionskasse des Staates ergriffen.

Die Finanzdirektion bedauert, dass die Haltung der Gewerkschaften zur aktuellen Blockade geführt hat. Sie wird vollumfänglich mit der Aufsichtsbehörde der PKSPF zusammenarbeiten.

Der Pensionskassenbetrieb geht im Übrigen normal weiter. Darüber hinaus fand diesen Monat ein Treffen zwischen einer Delegation des Staatsrats und den Verantwortlichen der Personalverbände statt, um eine Lösung zu finden. Bei dieser Gelegenheit wurde darauf hingewiesen, dass nie die Absicht bestanden habe, die Vertreterinnen und Vertreter der Personalverbände aus den Entscheidungsgremien der Pensionskasse auszuschliessen.

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FR.ch © Etat de Fribourg - Staat Freiburg - CHA / Sk
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Letzte Änderung: 25.11.2024 - 05h42

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