Die KSTV bedauert die Unannehmlichkeiten und Verunsicherungen, die durch gewisse Beiträge in den sozialen Medien entstanden sein könnten. Sie bittet die Steuerpflichtigen, für die Bezahlung künftiger Steuerraten, einschliesslich Daueraufträgen, die der Sendung beigefügten neuen Dokumente mit QR-Code wie verlangt zu verwenden.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die korrekten Zahlungskoordinaten auch im virtuellen Schalter des Kantons Freiburg unter der Rubrik „Anzahlungen und Zuzahlungen“ verfügbar sind. Für die erste Anmeldung ist die Erstellung eines Benutzerkontos erforderlich.