Der Voranschlagsentwurf 2026 weist folgende Hauptergebnisse aus:
- Zunahme von Aufwand und Ertrag um je 5,7 %;
- Ertragsüberschuss von 0,3 Millionen Franken in der Erfolgsrechnung, in Einklang mit dem verfassungsmässigen Grundsatz des Haushaltsgleichgewichts;
- Bruttoinvestitionsvolumen in Höhe von 319,1 Millionen Franken,
- Finanzierungsfehlbetrag von 153,5 Millionen Franken,
- geringer Selbstfinanzierungsgrad von 41,3 %.
1.1 Voranschlagsentwurf 2026: Völlig neue Situation
Nach einem Referendumsbegehren gegen das SKfG wurde der im September 2025 vorgelegte Voranschlagsentwurf zurückgezogen, weil sich damit das verfassungsmässig vorgeschriebene Haushaltsgleichgewicht nicht mehr hätte erreichen lassen. Das SKfG wurde vom Stimmvolk abgelehnt, was im jetzigen Voranschlagsentwurf entsprechend berücksichtigt wird. So sind dort nur die ab 2026 geltenden PSKF-Massnahmen in der Zuständigkeit des Staatsrats einbezogen. Die Nichtanpassung der Löhne des Staatspersonals an die Teuerung gilt de facto und hat nicht rückwirkenden Charakter. Der Nicht-Ausgleich der kalten Progression seinerseits hat ebenfalls keinen rückwirkenden Charakter für dieses Jahr, wird dem Grossen Rat aber für nächstes Jahr zur Beschlussfassung unterbreitet. Bereits jetzt zeigt sich, dass die Ausarbeitung des Voranschlagsentwurfs 2027 ohne die Entlastungswirkung der letzten zwei Massnahmen in jedem Fall schwierig sein wird, jedoch mehr oder weniger je nach Beschlussfassung des Grossen Rats zum Ausgleich der kalten Progression.
Insgesamt ergibt sich damit gegenüber dem zurückgezogenen Budget eine Minderentlastung von rund 54,4 Millionen Franken, die zu 56 % durch Mehreinnahmen, insbesondere durch die Annahme einer realistischen Steigerung der Steuereinnahmen, jedoch ohne Sicherheitsmarge, und zu 44 % durch Minderausgaben vollumfänglich kompensiert wird. Nach der Ablehnung des SKfG musste der Staatsrat Lösungen zur Gewährleistung des Haushaltsgleichgewichts finden. Insbesondere hat er bestimmte Ausgaben zurückgestellt (namentlich Subventionen in den Bereichen Gesundheit, soziale Wohlfahrt, Verkehr und Umwelt) und ist gewisse budgetmässige Risiken bei den Einnahmen eingegangen.
1.2 Ausgeglichene Erfolgsrechnung
Aufwand und Ertrag nehmen zwischen dem Voranschlag 2025 und dem Voranschlag 2026 um je 5,7 % zu (3,4 % ohne die 100 Millionen Franken SNB-Gewinnanteil).
| Erfolgsrechnung |
Voranschlag2026 |
Voranschlag2025 |
Veränderung2025-2026 |
|
|
Mio. |
Mio. |
Mio. |
in % |
|
| Ertrag |
4 571.5 |
4 326.7 |
+ 244.8 |
+ 5.7 |
| Aufwand |
4 571.2 |
4 326.1 |
+ 245.1 |
+ 5.7 |
| Ertragsüberschuss |
+ 0.3 |
+ 0.7 |
– 0.4 |
. |
| Allfällige Abweichungen sind rundungsbedingt. | ||||
1.3 Deutliche Zunahme der Eigenmittel
Die Zunahme des Gesamtertrags zwischen dem Voranschlag 2025 und dem Voranschlag 2026 liegt bei 5,7 %, gleich wie auf der Aufwandseite.
| Ertrag der Erfolgsrechnung |
Voranschlag2026 |
Voranschlag2025 |
Veränderung2025-2026 |
|
|
Mio. |
Mio. |
Mio. |
in % |
|
| Fiskalertrag |
1 647.9 |
1 580.3 |
+ 67.6 |
+ 4.3 |
| Vermögenserträge, Entgelte |
543.7 |
408.6 |
+ 135.1 |
+ 33.1 |
|
Transferertrag (wovon eidg. Finanzausgleich) |
2 165.4 (578.0) |
2 144.1 (606.4) |
+ 21.3 (-28.5) |
+ 1.0 (-4.7) |
| Fondsentnahmen und Spezialfinanzierungen |
166.6 |
147.8 |
+ 18.8 |
+ 12.7 |
| Interne Verrechnungen |
47.9 |
45.9 |
+ 2.1 |
+ 4.5 |
| Total |
4 571.5 |
4 326.7 |
+ 244.8 |
+ 5.7 |
| Allfällige Abweichungen sind rundungsbedingt. | ||||
Die geschätzten Steuereinnahmen belaufen sich auf 1647,9 Millionen Franken, 67,6 Millionen Franken mehr als im Voranschlag 2025 (+ 4,3 %), was der Einkommenssteuer der natürlichen Personen (+ 56,2 Millionen Franken) und der Vermögenssteuer der natürlichen Personen (+ 12 Millionen Franken) zu verdanken ist. Die Quellensteuer legt um 8 Millionen Franken zu und die Kapitalsteuer der juristischen Personen um 3 Millionen Franken. Auch bei der Steuer auf Kapitalleistungen ist eine Zunahme zu verzeichnen (+ 3,9 Millionen Franken), ebenso bei der Motorfahrzeugsteuer (+ 2,7 Millionen Franken).
Beim eidgenössischen Finanzausgleich ist ein Rückgang um 28,5 Millionen Franken festzustellen. Bei den übrigen Eigenmitteln und den Einnahmenanteilen gibt es beim Anteil am Gewinn der Freiburger Kantonalbank ein Plus von 14,5 Millionen Franken gegenüber dem Vorjahresbudget.
Bei den Bundesbeiträgen ist für die Rückerstattung von Sozialhilfeleistungen für Asylsuchende und Flüchtlinge eine Zunahme um 16,1 Millionen Franken und auch für die Verbilligung der Krankenkassenprämien eine Zunahme um 7,5 Millionen Franken zu verzeichnen. Ebenfalls zu erwähnen sind die zu erwartenden neuen Einnahmen in Höhe von 5 Millionen Franken mit der Ergänzungssteuer und der Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung.
Im Voranschlag 2026 werden die Fonds und Rückstellungen stärker beansprucht als im Vorjahr (+ 12,7 %), vor allem mit der Entnahme von 50 Millionen Franken aus der SNB-Rückstellung.
1.4 Weiter steigender Aufwand
Der Gesamtaufwand der Erfolgsrechnung dürfte sich von 4326,1 Millionen Franken im Jahr 2025 auf 4571,2 Millionen Franken im Jahr 2026 erhöhen, was einer Zuwachsrate von 5,7 % entspricht.
| Aufwand der Erfolgsrechnung |
Voranschlag2026 |
Voranschlag2025 |
Veränderung2025-2026 |
|
|
Mio. |
Mio. |
Mio. |
in % |
|
| Personalaufwand |
1 552.2 |
1 537.0 |
+ 15.2 |
+ 1.0 |
| Sach- und übriger Betriebsaufwand |
469.1 |
451.0 |
+ 18.2 |
+ 4.0 |
| Finanzaufwand |
8.6 |
7.1 |
+ 1.4 |
+ 20.3 |
| Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen |
85.0 |
85.5 |
– 0.5 |
– 0.6 |
| Abschreibungen auf Darlehen, Beteiligungen und Investitionsbeiträgen |
57.1 |
46.3 |
+ 10.9 |
+ 23.5 |
| Transferaufwand |
2 173.7 |
2 076.1 |
+ 97.6 |
+ 4.7 |
| Spezialfinanzierungen |
177.5 |
77.3 |
+ 100.3 |
+ 129.8 |
| Interne Verrechnungen |
47.9 |
45.9 |
+ 2.1 |
+ 4.5 |
| Total |
4 571.2 |
4 326.1 |
+ 245.1 |
+ 5.7 |
| Allfällige Abweichungen sind rundungsbedingt. | ||||
Der Personalaufwand fällt um 15,2 Millionen Franken höher aus als im Vorjahresbudget (+ 1,0 %). Die Schaffung neuer Stellen (+ 133,19 VZÄ) sowie die Lohnstufenerhöhung per 1. Januar tragen zu einer Erhöhung des Personalaufwands bei, die allerdings dadurch eingedämmt werden konnte, dass die Löhne nicht an die Teuerung angepasst werden. Mehr als die Hälfte dieser Stellen sind übrigens für das Bildungswesen vorgesehen (72,98 VZÄ), wovon 12,63 VZÄ für die Universität. Zu erwähnen ist auch die Schaffung von 11 VZÄ bei den Gerichtsbehörden, von 5,50 VZÄ bei der Freiburger Strafanstalt (in Zusammenhang mit dem erhöhten Sicherheitsstatus) und von 4 VZÄ bei der Kantonalen Steuerverwaltung für vermehrte Steuerprüfungen (PSKF-Massnahme).
2026 beläuft sich der Transferaufwand auf 2173,7 Millionen Franken und nimmt damit gegenüber dem Vorjahr um 97,6 Millionen Franken zu. Diese erhebliche Zunahme um + 4,7 % bleibt unter derjenigen des Gesamtaufwands und ist zu einem grossen Teil auf eigene Beiträge im Asyl-, Sozial- und Sonderschulwesen zurückzuführen. Der Sachaufwand erhöht sich um 18,2 Millionen Franken (+ 4,0 %).
1.5 Äusserst ehrgeiziges Investitionsprogramm
Das Brutto-Gesamtinvestitionsvolumen liegt bei 319,1 Millionen Franken.
| Investitionsrechnung |
Voranschlag2026 |
Voranschlag2025 |
Veränderung2025-2026 |
|
|
Mio. |
Mio. |
Mio. |
in % |
|
| Bruttoinvestitionen |
319.1 |
260.1 |
+ 59.0 |
+ 22.7 |
| Nettoinvestitionen |
261.4 |
209.2 |
+ 52.2 |
+ 25.0 |
| Allfällige Abweichungen sind rundungsbedingt. | ||||
Dieses Investitionsvolumen ist Ausdruck des Willens der Regierung zu einem weiterhin ehrgeizigen Investitionsprogramm mit mehreren Grossprojekten. Dazu gehören insbesondere die Fortführung der für das Interinstitutionelle kantonale Lager für Kulturgüter, die ALP Liebefeld in Posieux und an den Universitätsgebäuden geplanten Arbeiten, das Bauprojekt der Freiburger Strafanstalt, die Bauarbeiten für das neue Naturhistorische Museum Freiburg, der Landkauf für den Ausbau des Kollegiums des Südens, der Ausbau der Kantons- und Universitätsbibliothek sowie der Bau einer Dreifachsporthalle auf dem Campus Schwarzsee. Das Investitionsvolumen für die Kantons- und Hauptstrassen (28,3 Millionen Franken) ist entsprechend den Projektfortschritten und den voraussichtlichen Kreditübertragungen am Jahresende höher als im Vorjahr.
Der Selbstfinanzierungsgrad liegt deutlich unter dem anerkannten Richtwert für eine gesunde Haushaltsführung (80 %), auf den das Ausführungsreglement zum Gesetz über den Finanzhaushalt des Staates abstützt. Dieser geringe Selbstfinanzierungsgrad von 41,3 % steht in Zusammenhang mit einem deutlich höheren Nettoinvestitionsvolumen als im Vorjahresbudget bei einer Selbstfinanzierung, die minim niedriger ist als im Voranschlag 2025. Dies hat zur Folge, dass im Voranschlag 2026 eine Eigenkapitalentnahme von 153,5 Millionen Franken zur Finanzierung der Investitionen erforderlich ist.
-
Da gegen das SKfG das Referendum ergriffen worden war, verzögerte sich anders als üblicherweise der Zeitpunkt der Verabschiedung durch den Staatsrat. Aus diesem Grund ist in diesem Voranschlagsentwurf 2026 auch der unvorhergesehene Kantonsanteil am im Januar 2026 angekündigten Gewinn der SNB mit eingerechnet. So wurden 100 Millionen Franken unter dem Ertrag budgetiert und der gleiche Betrag der entsprechenden Rückstellung zugewiesen, also als Aufwand eingestellt. Dies führt zu einer Verzerrung der Vergleiche mit dem Voranschlag 2025 und der Entwicklung der berechneten Verhältniszahlen, weshalb verschiedene Ergebnisse und Verhältniszahlen unter Abzug der 100 Millionen Franken sowohl auf der Aufwand- als auch auf der Ertragsseite entsprechend bereinigt wurden.