Der Voranschlagsentwurf 2027 weist folgende Hauptergebnisse aus:
- Zunahme von Aufwand und Ertrag um je 1,8 %;
- Ertragsüberschuss von 0,2 Millionen Franken in der Erfolgsrechnung, in Einklang mit dem verfassungsmässigen Grundsatz des Haushaltsgleichgewichts;
- Bruttoinvestitionsvolumen in Höhe von 294,6 Millionen Franken;
- Finanzierungsfehlbetrag von 114,1 Millionen Franken;
- geringer Selbstfinanzierungsgrad von 50,6 %.
1. Ausgeglichene Erfolgsrechnung
| Erfolgsrechnung |
Voranschlag 2027 |
Voranschlag 2026 |
Veränderung2026-2027 |
|
|
Mio. |
Mio. |
Mio. |
in % |
|
| Ertrag |
4 652.2 |
4 571.5 |
+ 80.7 |
+ 1.8 |
| Aufwand |
4 651.9 |
4 571.2 |
+ 80.7 |
+ 1.8 |
| Ertragsüberschuss |
+ 0.2 |
+ 0.3 |
– 0.1 |
. |
| Allfällige Abweichungen sind rundungsbedingt. | ||||
2. Deutliche Zunahme der Eigenmittel
| Ertrag der Erfolgsrechnung |
Voranschlag 2027 |
Voranschlag 2026 |
Veränderung2026-2027 |
|
|
Mio. |
Mio. |
Mio. |
in % |
|
| Fiskalertrag |
1 732.9 |
1 647.9 |
+ 85.0 |
+ 5.2 |
| Vermögenserträge, Entgelte |
448.1 |
543.7 |
– 95.6 |
– 17.6 |
|
Transferertrag (wovon eidg. Finanzausgleich) |
2 232.0 (594.0) |
2 165.4 (578.0) |
+ 66.6 (+ 16.1) |
+ 3.1 (+ 2.8) |
| Fondsentnahmen und Spezialfinanzierungen |
189.4 |
166.6 |
+ 22.8 |
+ 13.7 |
| Interne Verrechnungen |
49.8 |
47.9 |
+ 1.9 |
+ 3.9 |
| Total |
4 652.2 |
4 571.5 |
+ 80.7 |
+ 1.8 |
| Allfällige Abweichungen sind rundungsbedingt. | ||||
Die voraussichtlichen Steuereinnahmen belaufen sich auf 1732,9 Millionen Franken, das sind 85 Millionen Franken (+ 5,2 %) mehr als für 2026 budgetiert waren. Darin einberechnet ist insbesondere der Ausgleich der Auswirkungen der kalten Progression.
Mehr Steuereinnahmen generieren hauptsächlich die Gewinnsteuer der juristischen Personen (+ 38 Millionen Franken) und die Einkommenssteuer der natürlichen Personen (+ 23,8 Millionen Franken). Bei der Vermögenssteuer der natürlichen Personen sowie bei der Quellensteuer ist ein Plus von je 6 Millionen Franken zu verzeichnen. Auch bei der Steuer auf Kapitalleistungen sind 6,1 Millionen Franken mehr budgetiert. Eine wesentliche Zunahme ist auch bei den Grundstückgewinnsteuern (+ 4 Millionen Franken) sowie bei den Motorfahrzeugsteuern (+ 3,2 Millionen Franken) zu erwarten.
Der beim Vermögensertrag und bei den Entgelten festgestellte Rückgang (– 17,6 %) ist darauf zurückzuführen, dass im Voranschlag 2026bis, der später als sonst verabschiedet wurde, ausnahmsweise ein Anteil an der SNB-Gewinnausschüttung im Betrag von 100 Millionen Franken eingerechnet worden war. Beim eidgenössischen Finanzausgleich ist nach zwei Jahren mit rückläufigen Zahlen ein Plus von 16,1 Millionen Franken zu verzeichnen.
Bei den erhaltenen Subventionen ist die Zunahme der Anteile an der direkten Bundessteuer der natürlichen und juristischen Personen (+ 9,4 Millionen Franken) hervorzuheben. Ein starker Anstieg ist auch bei den Bundesbeiträgen für die Verbilligung der Krankenkassenprämien sowie für die AHV/IV-Ergänzungsleistungen zu verzeichnen. Ebenfalls zu erwähnen sind die zu erwartenden neuen Einnahmen in Höhe von 13 Millionen Franken im Zusammenhang mit der Ergänzungssteuer und der Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung.
2027 sollen die Fonds und Rückstellungen vermehrt beansprucht werden (+ 13,7 %), vor allem mit einer Entnahme aus der SNB-Rückstellung im Umfang von 90 Millionen Franken.
3. Weiter steigender Aufwand
| Aufwand der Erfolgsrechnung |
Voranschlag 2027 |
Voranschlag 2026 |
Veränderung2026-2027 |
|
|
Mio. |
Mio. |
Mio. |
in % |
|
| Personalaufwand |
1 596.5 |
1 552.2 |
+ 44.3 |
+ 2.9 |
| Sach- und übriger Betriebsaufwand |
474.4 |
469.1 |
+ 5.3 |
+ 1.1 |
| Finanzaufwand |
7.2 |
8.6 |
– 1.4 |
– 15.8 |
| Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen |
87.0 |
85.0 |
+ 2.0 |
+ 2.3 |
| Abschreibungen auf Darlehen, Beteiligungen und Investitionsbeiträgen |
57.4 |
57.1 |
+ 0.3 |
+ 0.4 |
| Transferaufwand |
2 306.8 |
2 173.7 |
+ 133.1 |
+ 6.1 |
| Spezialfinanzierungen |
72.8 |
177.5 |
– 104.7 |
– 59.0 |
| Interne Verrechnungen |
49.8 |
47.9 |
+ 1.9 |
+ 3.9 |
| Total |
4 651.9 |
4 571.2 |
+ 80.7 |
+ 1.8 |
| Allfällige Abweichungen sind rundungsbedingt. | ||||
Der Personalaufwand fällt um 44,3 Millionen Franken höher aus als im Vorjahresbudget (+ 2,9 %). Treiber für die Personalaufwandzunahme sind die netto neu geschaffenen Stellen (+ 122,51 VZÄ), die Lohnerhöhungen über Lohnstufen sowie ein im Dezember vom Staatsrat noch zu bestimmender Teuerungsausgleich. Fast 40 % der neuen Stellen (52,26 VZÄ) sind für das Bildungswesen vorgesehen, davon 11,38 VZÄ für die Universität. Zu erwähnen ist auch die Schaffung von 10 VZÄ bei den Gerichtsbehörden, von 15 VZÄ beim Amt für Informatik und Telekommunikation und von 6,3 zusätzlichen VZÄ bei der Kantonalen Steuerverwaltung, davon 4 VZÄ für vermehrte Steuerprüfungen (PSKF-Massnahme).
Der Transferaufwand beläuft sich auf 2306,8 Millionen Franken, das sind 133,1 Millionen Franken mehr als im Vorjahresbudget. Diese erhebliche Zunahme um + 6,1 % ist zu einem grossen Teil auf eigene Beiträge im Gesundheits-, Asyl- und Sozialwesen zurückzuführen.
Es ist auch anzumerken, dass im Voranschlag kein SNB-Gewinnausschüttungsanteil eingestellt worden ist, anders als im Voranschlag 2026bis, der später als sonst verabschiedet worden war.
4. Ehrgeiziges Investitionsprogramm
| Investitionsrechnung |
Voranschlag 2027 |
Voranschlag 2026 |
Veränderung 2026-2027 |
|
|
Mio. |
Mio. |
Mio. |
in % |
|
| Bruttoinvestitionen |
294.6 |
319.1 |
– 24.5 |
– 7.7 |
| Nettoinvestitionen |
231.1 |
261.4 |
– 30.3 |
– 11.6 |
| Allfällige Abweichungen sind rundungsbedingt. | ||||
Im Bruttoinvestitionsvolumen – obwohl weniger hoch als im Vorjahr – kommt zum Ausdruck, dass der Staatsrat ein ehrgeiziges Investitionsprogramm mit einigen grösseren Vorhaben weiterverfolgen will. Dazu gehören insbesondere die Fortsetzung der geplanten Arbeiten für das Interinstitutionelle kantonale Lager für Kulturgüter (16,6 Millionen Franken), die Freiburger Strafanstalt (16,3 Millionen Franken), das Naturhistorische Museum Freiburg (15,1 Millionen Franken) und an den Universitätsgebäuden (12,4 Millionen Franken), Landkäufe (10,7 Millionen Franken), der Ausbau der Kantons- und Universitätsbibliothek (8,1 Millionen Franken), ALP Liebefeld in Posieux (6,6 Millionen Franken) sowie der Umbau der Grande Maison Faverges (4,5 Millionen Franken). Der Betrag für Kantons- und Hauptstrassen (28,2 Millionen Franken) trägt dem Projektfortschritt und möglichen Kreditübertragungen zum Jahresende Rechnung.
Im Voranschlagsentwurf 2027 liegt der Selbstfinanzierungsgrad mit 50,6 % unter dem anerkannten Richtwert für eine gesunde Haushaltsführung (80 %), auf den das Ausführungsreglement zum Gesetz über den Finanzhaushalt des Staates abstützt. Folglich werden zur Finanzierung der Investitionen 114,1 Millionen Franken aus dem Vermögen entnommen.
5. Folgen der Ablehnung des SKfG
5.1 Substanzielle Vermögensentnahme
Ohne die finanzielle Entlastung durch das SKfG mussten bei der Aufstellung des Voranschlags 2027 wichtige Prioritäten gesetzt und Abwägungen vorgenommen werden. Neben einer Neubewertung der Steuereinnahmen beschloss der Staatsrat, zusätzliche 40 Millionen Franken aus der SNB-Rückstellung zu entnehmen, damit die verfassungsrechtliche Vorgabe eines ausgeglichenen Haushalts unter Beibehaltung eines Steuerfusses von 96 % eingehalten werden konnte.
Die Entnahme aus der SNB-Rückstellung beläuft sich auf insgesamt 90 Millionen Franken und ist damit höher als üblich.
5.2 Überschreitung der gesetzlichen Obergrenze für die Subventionsquote
Die gesetzliche Obergrenze von 41 % für die kantonale Subventionsquote (Subventionen im Verhältnis zum kantonalen Steueraufkommen) wird überschritten. Sie liegt im Voranschlag 2027 bei 42,1 %, was zu einem grossen Teil auf die Ablehnung des SKfG (Festhalten an der Übergangsregelung für die AHV/IV-Ergänzungsleistungen, Ausgleich der Auswirkungen der kalten Progression), die teilweisen oder vollständigen Kompensationen infolge rückläufiger Subventionen im Asylbereich im Zuge des Entlastungspakets für den Bundeshaushalt und die neuen Kantonsbeiträge für die Familienergänzungsleistungen zurückzuführen ist.
Dementsprechend muss der Staatsrat gemäss Subventionsgesetz (SubG, Art. 21 Abs. 2) und Ausführungsreglement (SubR Art. 10 Abs. 5) dem Grossen Rat vor Ende des auf den betreffenden Voranschlag folgenden Jahres beantragen, gesetzliche Bestimmungen über Subventionen zu ändern. Er wird innerhalb der vorgegebenen Frist entsprechende Massnahmenvorschläge vorlegen.
6. Ausblick und Herausforderungen
Die Überschreitung der gesetzlichen Subventionsquote ist ein weiterer Faktor, der zur festgestellten Verschlechterung der Kantonsfinanzen beiträgt. Vor dem Hintergrund des Haushaltsentlastungsprogramms des Bundes und der Volatilität der Einnahmen aus dem Finanzausgleich steht der Staatsrat vor grossen Herausforderungen, um das Ausgabenwachstum einzudämmen, ohne dabei Abstriche bei der Qualität der Leistungen und beim Investitionsvolumen zu machen. Insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Asyl sieht sich der Kanton vor dem Hintergrund des Bevölkerungswachstums und der Alterung der Bevölkerung mit erheblichen aktuellen und zukünftigen Bedürfnissen konfrontiert (Sanierung des HFR, Projekt für ein neues Spital, Pflegeinitiative, bezahlbare Krankenkassenprämien, Status der S-Bewilligungen usw.). Darüber hinaus wird die Regierung auch verschiedene Reformen des Bundes umsetzen müssen (EFAS, Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung, Individualbesteuerung usw.), die die kommenden Staatshaushalte mit Sicherheit zusätzlich unter Druck setzen werden.