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  • Vernehmlassung zum Vorentwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern (2024)

Vernehmlassung zum Vorentwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern (2024)

Der Staatsrat hat am 14. März 2023 die Genehmigung erteilt, den Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern in die Vernehmlassung zu schicken, zusammen mit einem erläuternden Bericht. Die Vernehmlassung dauert bis zum 14. Juni 2023.

Veröffentlicht am 14. März 2023 - 16h05

Mit dieser Revision sollen in erster Linie die notwendigen Rechtsgrundlagen für die Konzeptualisierung und Einführung eines Registers der Grundstücke geschaffen werden. Ein solches Register muss mit verschiedenen Daten alimentiert werden, die hauptsächlich aus dem Grundbuch stammen. Die Revision bereinigt auch den rechtlichen Rahmen, indem sie vorsieht, dass sich die KSTV Daten über die Baubewilligungen beschaffen kann und die KSTV ein Register der juristischen Personen führt, das mit Handelsregister- und Grundbuchdaten alimentiert wird. Schliesslich wird auch die Zusammenarbeit mit dem Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt formalisiert (ASS). Der Bericht geht auf das Gesetz über die elektronischen Verfahren in Steuersachen ein, ohne zum jetzigen Zeitpunkt Gesetzesänderungen vorzuschlagen.

Dokumente

  • Korrespondenz - Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern (2024) (PDF, 64.04k)
  • Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern (2024) (PDF, 126.9k)
  • Erläuternder Bericht [Datum ausgeschrieben] zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über direkten Kantonssteuern (PDF, 102.02k)
  • Liste der Vernehmlassungsteilnehmer - DStG 2024 (PDF, 297.46k)
Hauptbild
Modification de la loi sur les impôts cantonaux directs / Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern
Modification de la loi sur les impôts cantonaux directs / Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
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