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  • Grundstückgewinnsteuer bei Erbgang, Erbvorbezug und Schenkung

Grundstückgewinnsteuer bei Erbgang, Erbvorbezug und Schenkung

Die kantonale Steuerverwaltung hat Ihre Praxis der Grundstückgewinnsteuer bei Erbgang, Erbvorbezug und Schenkung publiziert

Veröffentlicht am 16. Mai 2019 - 15h00

Diese Publikation erklärt, wann ein Steueraufschub gewährt werden kann und wann nicht. Sie enthält ebenfalls Ausführungen über die Steuerfolgen im Fall einer Weiterveräusserung der Liegenschaft durch die Erben oder die Beschenkten. Zahlreiche Beispiele verdeutlichen die Grundsätze

GGSt Praxis bei Erbgang (PDF, 156.43k)

Weitere Infos über die Grundstückgewinnsteuer

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Haus und Münzstapeln
Grundstückgewinnsteuer bei Erbgang © Alle Rechte vorbehalten
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Herausgegeben von Kantonale Steuerverwaltung

Letzte Änderung: 10.06.2020 - 18h00

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