Neuer BVD-Status ab dem 23. Oktober 2026
Nach einer zweijährigen Übergangsphase konnte die Anzahl der BVD-Risikobetriebe reduziert werden.
Ab dem 23. Oktober 2026 basiert der neue BVD-Status der Rinderhaltungen auf den folgenden drei Kriterien:
- Seit 18 Monaten keine gesperrten Tiere und keine PI-Tiere (persistent infizierte, immuntolerante Tiere)
- Vollständige jährliche Überwachung mittels Milch- oder Blutuntersuchungen
- Risikofreier Tierverkehr während der letzten 12 Monate
Diese drei Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Betrieb den Status «BVD-frei» erhält bzw. beibehält.
Risikofreier Tierverkehr in den letzten 12 Monaten
Um einen sicheren Tierverkehr zu gewährleisten, dürfen nur Rinder zugekauft werden, die stammen:
- entweder aus einem Betrieb mit dem Status «BVD-frei»;
- oder aus einem Betrieb mit dem Status «nicht BVD-frei», der nicht gesperrt ist, sofern innerhalb der 10 Tage vor dem Verbringen ein negativer Virusnachweis (Blutprobe) vorliegt und bei weiblichen Tieren über 8 Monaten zusätzlich ein negativer Antikörpertest (Blutprobe) vorliegt.
Für die BVD-Untersuchungen muss ein Tierarzt eine Blutprobe entnehmen und diese an ein anerkanntes Labor seiner Wahl einsenden. Die Kosten gehen zulasten der Tierhalter.
Jede Verbringung eines Rindes, das diese Bedingungen nicht erfüllt, führt dazu, dass der Zielbetrieb seinen Status «BVD-frei» für eine Dauer von 12 Monaten verliert (Status «nicht BVD-frei» und rote Ampel).
Achten Sie daher auf den BVD-Status der Betriebe, mit denen Sie zusammenarbeiten. Dies gilt auch für Ihre eigenen Tiere, die nach einem Aufenthalt in einem Aufzucht- oder Sömmerungsbetrieb auf Ihren Betrieb zurückkehren.
Status « nicht BVD-frei » = Verbringungsbeschränkungen
Rinder aus Betrieben mit dem Status «nicht BVD-frei» unterliegen Verbringungsbeschränkungen. Sie dürfen nicht verbracht werden (auch nicht, wenn sie individuell negativ getestet wurden):
- auf Märkte (einschliesslich Schlachtviehmärkte), Auktionen, Ausstellungen oder Viehveranstaltungen sowie auf Aufzuchtbetriebe mit Rindern aus anderen Betrieben;
- auf Sömmerungsbetriebe mit Rindern aus anderen Betrieben;
- wenn sie Massnahmen unterliegen, die vom LSVW angeordnet wurden.
Der direkte Verkauf an einen anderen Betrieb ist möglich, sofern höchstens 10 Tage vor der Verbringung ein negativer Virusnachweis vorliegt (sowie bei weiblichen Tieren über 8 Monaten zusätzlich ein negativer Antikörpertest).
Der direkte Transport zum Schlachthof (ohne Zwischenaufenthalt auf anderen Betrieben) bleibt weiterhin zulässig.
BVD-Ampelsystem: Was ändert sich?
Ab dem 23. Oktober 2026 zeigen zwei Ampelfarben den BVD-Status eines Betriebs an:
- 🟢 Grüne Ampel: Der Betrieb hat den Status «BVD-frei».
- 🔴 Rote Ampel: Der Betrieb hat den Status «nicht BVD-frei».
Überwachungsmassnahmen je nach Art des Betriebs:
Milchliefernde Betriebe mit Tankmilchuntersuchung
Alle Milchviehbetriebe werden durch eine halbjährliche Untersuchung der Tankmilch auf BVD-Antikörper überwacht. Im Falle einer positiven Untersuchung entnimmt der Kontrolltierarzt Blutproben für weitere Abklärungen (Untersuchung von Rindergruppen auf BVD-Antikörper).
Nicht milchliefernde Betriebe: mit stichprobenweisen Blutproben (Rindergruppen)
Ein Teil der Betriebe ohne Milchproduktion wird jedes Jahr im Frühjahr durch eine Zufallsstichprobe im Schlachthof oder auf dem Bauernhof getestet. Zu diesem Zweck wird eine Blutuntersuchung von Kandidatenrindern (die bestimmte, vordefinierte Kriterien erfüllen) im Alter von 6 Monaten bis 5 Jahren auf BVD-Antikörper durchgeführt.
Bei Betrieben, die nicht in eine der beiden oben genannten Kategorien fallen, obliegt es dem Kantonstierarzt, die spezifischen Überwachungsmassnahmen festzulegen (Rindergruppen, Ohrstanzproben bei neugeborenen Kälbern, usw.).
Weitere Details finden Sie in unseren FAQs.
Falls Sie Fragen haben, geben wir Ihnen gerne unter folgender Telefonnummer Auskunft: 026 305 80 70.
Häufig gestellte Fragen
-
Die BVD-Ampeln beziehen sich künftig ausschliesslich auf den BVD-Status des Betriebs. Sie berücksichtigen keine weiteren Informationen mehr und dienen dazu, das Risiko im Tierverkehr auf einen Blick zu erkennen.
- 🟢 Grüne Ampel: Betrieb mit dem Status «BVD-frei»
- 🔴 Rote Ampel: Betrieb mit dem Status «nicht BVD-frei»
Tierhalterinnen und Tierhalter sollten die BVD-Ampel vor jedem Zukauf oder jeder Übernahme von Rindern konsultieren, um die Anforderungen für einen risikofreien Tierverkehr einzuhalten.
-
Der Status wird für jede TVD-Nummer automatisch anhand der folgenden Kriterien vergeben:
- Kriterium 1: Während der letzten 18 Monate wurde im Bestand kein PI-Tier (persistent infiziertes, immuntolerantes Tier) festgestellt, und es befindet sich aktuell kein Tier unter seuchenpolizeilichen Massnahmen aufgrund eines BVD-Falles im Bestand.
- Kriterium 2: Negative jährliche Überwachung:
- Milchliefernde Betriebe: Drei aufeinanderfolgende Tankmilchuntersuchungen mit negativem Ergebnis (Antikörpertests).
- Nicht milchliefernde Betriebe: Eine jährliche Untersuchung einer Rindergruppe während zwei aufeinanderfolgender Jahre mit negativem Ergebnis (Antikörpertests; Probenahme am Schlachthof oder auf dem Betrieb).
- Kriterium 3: In den Bestand werden ausschliesslich Rinder aufgenommen,
- die aus BVD-freien Betrieben stammen, oder
- die aus nicht BVD-freien Betrieben stammen und innerhalb von höchstens 10 Tagen vor der Verbringung negativ auf das Virus getestet wurden (und bei weiblichen Tieren über 8 Monaten zusätzlich negativ auf Antikörper).
Sind alle drei Kriterien erfüllt, erhält beziehungsweise behält der Betrieb den Status «BVD-frei».
-
Die Ampelfarbe eines Betriebs ist auf der Startseite des Betriebs in der TVD, sowie auf dem elektronisch in der TVD generierten Begleitdokument ersichtlich.
-
Um den Status «BVD-frei» (grüne Ampel) zu behalten, müssen Sie:
- Nur Tiere aus BVD-freien Betrieben einstallen oder Tiere aus nicht BVD-freien Betrieben, die innerhalb von höchstens 10 Tagen vor der Verbringung negativ auf das BVD-Virus getestet wurden (und bei weiblichen Tieren über 8 Monaten zusätzlich negativ auf Antikörper).
- Ihre Tiere nur auf BVD-freie Betriebe verbringen, wenn Sie diese später wieder ohne Auswirkungen auf den BVD-Status Ihres eigenen Betriebs zurücknehmen möchten.
-
Dafür gibt es mehrere mögliche Gründe:
- Ihr Betrieb wurde gesperrt (unter Sperre), weil auf Ihrem Betrieb ein Tier positiv auf das BVD-Virus getestet wurde. Den Status «BVD-frei» erhalten Sie erst wieder, wenn seit der Eliminierung des letzten PI-Tieres (persistent infiziertes Tier) 18 Monate vergangen sind.
- Ihr Betrieb wurde gesperrt, weil aufgrund positiver BVD-Antikörperbefunde der Verdacht auf eine Viruszirkulation im Bestand besteht (z. B. positiver Antikörperbefund oder Kontakt mit Tieren aus einem BVD-positiven Bestand). Sie behalten den Status «nicht BVD-frei» so lange auf Ihrem Betrieb verbringungsgesperrte Tiere stehen.
- Für Ihren Betrieb liegt nach Abschluss einer nationalen Tankmilch-Untersuchungskampagne kein negatives Tankmilchergebnis vor (Ende der Frühlingskampagne am 15. Mai bzw. Ende der Herbstkampagne am 20. Januar). Ihr Betrieb gilt daher als nicht überwacht. Ihr Betrieb behält den Status «nicht BVD-frei» bis die Überwachung Ihres Betriebs während drei aufeinanderfolgenden Kampagnen negative Resultate ergibt.
- Für Ihren Betrieb liegen aus dem Vorjahr keine negativen Untersuchungsergebnisse einer Rindergruppe vor. Ihr Betrieb gilt daher als nicht überwacht. Ihr Betrieb behält den Status «nicht BVD-frei», bis die Überwachung Ihres Betriebs während zwei aufeinanderfolgenden Jahren negative Resultate ergibt.
- Ein Tier aus einem nicht BVD-freien Betrieb wurde in Ihren Bestand verbracht und wurde nicht fristgerecht oder positiv getestet. Der Betrieb verliert den Status «BVD-frei» für 12 Monate.
-
Für alle Betriebe gilt: Es dürfen nur Tiere aus BVD-freien Betrieben eingestallt werden oder, falls sie aus nicht BVD-freien Betrieben stammen, nur Tiere mit einem negativen virologischen Test (und bei weiblichen Tieren über 8 Monaten zusätzlich mit einem negativen serologischen Test), der innerhalb der 10 Tage vor dem Verbringen durchgeführt wurde.
Wenn auf Ihrem Betrieb BVD aufgetreten ist:
- Der Betrieb kann den Status «BVD-frei» (grüne Ampel) erst 18 Monate nach der Eliminierung des letzten PI-Tieres (persistent infiziertes Tier) wiedererlangen. Deshalb ist es wichtig, die Biosicherheitsmassnahmen konsequent einzuhalten, um weitere Ansteckungen zu verhindern.
- Alle neugeborenen Kälber, lebend oder tot geboren, müssen untersucht werden.
Wenn auf Ihrem Betrieb keine BVD aufgetreten ist und Sie seit mehr als einem Jahr Milch liefern:
- Während drei aufeinanderfolgenden Kampagnen (ca. 18 Monate) ein negatives Tankmilchresultat erhalten.
- Bei einem positiven Tankmilchresultat während drei aufeinanderfolgenden Kampagnen negative Untersuchungsergebnisse einer Rindergruppe erhalten.
Wenn auf Ihrem Betrieb keine BVD aufgetreten ist, Sie keine Milch liefern und Rinder direkt zur Schlachtung abgeben:
- Über zwei aufeinanderfolgende Jahre eine ausreichende Anzahl negativer Untersuchungsresultate von geschlachteten Rindern vorweisen können (mindestens 10 % des Bestands und gemäss den festgelegten Kriterien beprobt).
Wenn auf Ihrem Betrieb keine BVD aufgetreten ist, Sie keine Milch liefern und ausschliesslich Aufzucht- oder Pensionsvieh halten:
- Jährlich eine ausreichende Anzahl negativer Untersuchungsresultate einer Rindergruppe vorweisen können (mindestens 10 % des Bestands und gemäss den festgelegten Kriterien beprobt), und dies während zwei aufeinanderfolgenden Jahren.
-
Bei einem positiven Tankmilchresultat muss eine Rindergruppe mittels Blutuntersuchung getestet werden:
- Ist das Ergebnis negativ, gilt Ihr Betrieb weiterhin als BVD-frei und behält die grüne Ampel.
- Ist das Ergebnis positiv, gilt Ihr Betrieb als nicht BVD-frei, bis die Überwachung während drei aufeinanderfolgenden Kampagnen negative Ergebnisse liefert. Die Ampel wechselt auf Rot. In diesem Fall wird Ihr Betrieb zudem weiteren Massnahmen unterstellt, die einzuhalten sind, um jedes Risiko einer Weiterverbreitung der BVD auszuschliessen.
-
Die Kampagnen werden auf Bundesebene durch den Schweizer Veterinärdienst koordiniert. Ist Ihr Milchbetrieb korrekt im Programm DBMilch registriert, wird während jeder Kampagne automatisch eine Tankmilchprobe entnommen.
Wenn Sie saisonales Abkalben praktizieren, informieren Sie bitte das LSVW, damit die Tankmilchproben rechtzeitig entnommen werden können.
Bei einem nicht milchliefernden Betrieb wird die amtliche Tierärztin bzw. der amtliche Tierarzt Sie für die Blutentnahmen der Rindergruppe kontaktieren, sofern keine oder nicht genügend Direktschlachtungen erfolgen.
-
Wenn Sie ausschliesslich Kälber oder Rinder mästen und Ihre Tiere direkt an den Schlachthof liefern, kann Ihr Betrieb nicht nach den üblichen Überwachungskriterien des Bundes überwacht werden. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf den Direktverkauf Ihrer Tiere an Schlachthöfe. Ihr Betrieb kann den Status «nicht BVD-frei» haben, ohne dass dies den Absatz Ihrer Tiere zur Schlachtung beeinträchtigt. Sie müssen deshalb nicht alle zugekauften Kälber testen, nur um Tiere direkt an den Schlachthof liefern zu können.
Beachten Sie jedoch, dass Sie Tiere aus einem Betrieb mit dem Status «nicht BVD-frei» nicht auf BVD-freie Betriebe verbringen oder über Viehmärkte, Auktionen oder ähnliche Veranstaltungen vermarkten können, sofern die Tiere nicht vorgängig gemäss den geltenden Vorschriften individuell untersucht wurden.
-
Damit Ihr Betrieb den Status «BVD-frei» behalten kann, dürfen Sie nur Tiere zukaufen oder in Ihren Bestand aufnehmen,
- die aus BVD-freien Betrieben stammen, oder
- die aus nicht BVD-freien Betrieben stammen und innerhalb von höchstens 10 Tagen vor der Verbringung negativ auf das BVD-Virus getestet wurden (und bei weiblichen Tieren über 8 Monaten zusätzlich negativ auf BVD-Antikörper).
-
Die Verbringungsmöglichkeiten von Rindern aus nicht BVD-freien Betrieben sind stark eingeschränkt (ausgenommen ist die direkte Lieferung zur Schlachtung).
- Rinder dürfen nicht auf Alpen aufgetrieben werden, ausser wenn die Alp ausschliesslich für Tiere dieses Betriebs reserviert ist.
- Rinder dürfen nicht an Ausstellungen, Viehschauen oder ähnlichen Veranstaltungen teilnehmen.
- Rinder dürfen nicht über Viehmärkte oder Auktionen verkauft werden.
Der direkte Verkauf an einen anderen Betrieb ist jedoch möglich, sofern das Tier maximal 10 Tage vor der Verbringung negativ auf das BVD-Virus getestet wurde und bei weiblichen Tieren über 8 Monaten zusätzlich ein negativer Antikörpertest vorliegt.
-
- Wenn Sie ausschliesslich Tiere aus BVD-freien Betrieben in Pension nehmen, besteht keine Pflicht, diese Tiere vorgängig testen zu lassen. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir jedoch dringend, die Tiere vor jeder Durchmischung von Beständen untersuchen zu lassen, insbesondere wenn es sich um trächtige weibliche Tiere handelt und/oder wenn ihr Aufenthalt auf Ihrem Betrieb nur von kurzer Dauer ist.
- Wenn Sie Tiere aus einem nicht BVD-freien Betrieb aufnehmen möchten, dürfen sich auf Ihrem Betrieb keine Tiere aus anderen Betrieben befinden. Zudem müssen die Tiere innerhalb von höchstens 10 Tagen vor der Verbringung negativ auf das BVD-Virus getestet worden sein; bei weiblichen Tieren über 8 Monaten ist zusätzlich ein negativer Antikörpertest erforderlich.
-
- Wenn Ihr Betrieb BVD-frei ist, können Ihre Tiere weiterhin wie gewohnt auf der Alp gesömmert werden.
- Wenn Ihr Betrieb nicht BVD-frei ist, muss die Alp (TVD-Nummer) ausschliesslich für Ihren Betrieb reserviert sein. Zudem ist vorgängig ein Gesuch beim LSVW einzureichen.
-
- Tierseuchen bei Rindern – jede für sich eine Herausforderung (3.2.2026)
- Die «letzte Meile der BVD-Ausrottung» ist auf Kurs (13.11.2025)
- Wer «BVD-frei» werden will, muss seinen Tierverkehr kontrollieren (26.9.2025)
- Öffentliche Märkte akzeptieren nur Tiere aus grünen Betrieben (8.5.2025)
- Entscheidet ist, dass alle mitmachen (13.12.2025)
Podcast: "Le SAAViez-vous? BVD – die Massnahmen, die alles verändern"
Allgemeine Informationen über BVD
- 1. November 2024: letzte Meile zur BVD-Ausrottung PDF, 144.83k
- Symptome und Übertragung: So schützen Sie Ihre Zucht vor BVD PDF, 357.85k
- Veterinärmedizinische Biosicherheitsvorschriften für Betriebe mit BVD-Bekämpfungsmassnahmen PDF, 572.14k
- Vollständige Sperre und Betrieb unter Teilsperre PDF, 367.24k
Informationen zum neuen BVD-Status
Informationen über die Sömmerung
- Sömmerung während der letzten Meile der BVD-Ausrottung PDF, 237.3k
- Sömmerung und BVD (Flyer) PDF, 70.83k
- Kontaktverbindung zwischen Alpen die Tiere (VTT) suchen und Betrieben, die für solche Tiere Plätze suchen PDF, 55.9k
- Letzte Meile BVD-Ausrottung – Bei gemeinsamen Sömmerungen ist Vorsicht geboten
- BLV: Empfehlungen für die gemeinsame Sömmerung