• Startseite
  • Navigation
  • Inhalt
  • Kontakt
  • Suche

Kopfbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage fr.ch
Themen
  • Arbeit und Unternehmen
  • Bildung und Schulen
  • Steuern
  • Raum, Planung und Bau
  • Polizei und Sicherheit
  • Alltag
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Staat und Recht
  • Gesundheit
  • Mobilität und Verkehr
  • Sport und Freizeit
  • Kultur und Tourismus
Leistungen
  • Informationen in Leichter Sprache
  • Leistungen des Oberamts (Patente, Hunde, Lotos usw.)
  • Zivilstandsurkunden
  • AHV, APG, Familienzulagen, Krankenversicherung
  • Betreibungsauszug
  • Friac
  • Pass und Identitätskarte
  • Öffentliche Versteigerung
  • Handelsregister
  • Stellenangebote des Staates Freiburg
Staat
  • Organisation des Staates
  • Statistiken

    Datenportal des Kantons Freiburg

  • News

    Direktionen, Amts und Institutionen

  • Freiburger Gesetzgebung

    Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF)

  • Transparenz

    Zugang zu amtlichen Daten und Dokumenten

Politisches Leben
  • Laufende kantonale Vernehmlassungen

    Laufende Vernehmlassungen..

  • Rechtsprechung

    des Kantonsgerichts

  • Amtsblatt

    Das Amtsblatt im Internet lesen

  • Abstimmungen und Wahlen
  • Entscheide des Staatsrates

    Zusammenfassungen der Sitzungen des Staatsrats

  • Sessionen des GR

    Sessionsdaten

  • Kontakt
  • Online-Leistungen
  • Français
  • Deutsch ((Aktive Sprache))
Standard
Hell
Dunkel
  • Home
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Landwirtschaft und Nutztiere
  • Märkte und Ausstellungen

Märkte und Ausstellungen

Lead

Märkte, Ausstellungen, Versteigerungen und ähnliche Veranstaltungen sind dem Kantonstierarzt im Voraus zu melden. Der Bewilligungspflicht unterliegen jene Veranstaltungen, bei denen Vieh ausgestellt wird und die mehr als einen Tag dauern oder die eine überregionale Reichweite haben.

Märkte, Ausstellungen, Versteigerungen und ähnliche Veranstaltungen sind dem Kantonstierarzt im Voraus zu melden.

Der Bewilligungspflicht unterstehen jene Veranstaltungen, bei denen Vieh (Heimtiere der Pferde-, Rinder-, Schaf-, Ziegen- oder Schweinegattung) ausgestellt wird und die mehr als einen Tag dauern oder die eine überregionale Reichweite haben.

Für andere regionale oder lokale Veranstaltungen (insbesondere im Zusammenhang mit Viehhandel) oder Ausstellungen mit anderen Tieren wie Hunde, Katzen, Kaninchen oder Geflügel, genügt eine Meldung. Auch in diesem Fall erlässt der Kantonstierarzt Massnahmen um einer möglichen Ausbreitung von Tierseuchen vorzusorgen.

Das Bewilligungsgesuch muss schriftlich, mindestens zwei Monate vor dem Datum der Veranstaltung bei unserem Amt eingereicht werden und folgende Informationen enthalten: betroffene Tiergattung(en). Anzahl Tiere, Haltungsform, Name und Adresse der/des Tierbetreuer/s, Name und Adresse des Gesuchstellers.

Wichtig: wenn es die seuchenpolizeiliche Lage verlangt, kann eine erteilte Bewilligung kurzfristig entzogen werden. Ebenso kann der Kantonstierarzt strengere Massnahmen anordnen oder sogar nur der Bewilligungspflicht unterstellte Veranstaltungen verbieten.

 

Hauptbild
Das Photo zeigt auf Stroh liegende Kühe anlässlich einer Ausstellung
Märkte und Ausstellungen © Alle Rechte vorbehalten - SAAV-LSVW / F. Rothenbühler
  • Bienenstände
  • Das Veterinärwesen
  • Direktzahlungen und Sömmerung
  • Download-Bereich Dokumente, Gesetzesgrundlagen, Links und FAQ - Tierschutz
  • Gebäude und Kredite
  • Gewerbsmässiges Halten, Züchten und Handeln
  • Landwirtschaftliche Baubewilligung
  • Nutztierversicherungsanstalt -
  • Rebbau
  • Technische Beratung
  • Tierzucht
  • Umweltmassnahmen
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Letzte Änderung: 14.03.2023

Teilen auf:

Fußbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Inhaltsabonnement und Akkreditierung
Folgen Sie uns auf: