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Pilze

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In der Schweiz konnten bisher insgesamt über 6500 Pilzarten dokumentiert werden. Da sich die Speisepilze einer grossen Beliebtheit erfreuen, wurden im Kanton Freiburg Schutzmassnahmen und ein Pilzreservat im Staatswald La Chanéaz eingeführt.

Pilze

In der Schweiz konnten über 6500 Pilzarten nachgewiesen werden - das sind mehr als doppelt so viele Arten wie bei den Blütenpflanzen. Gegen 8000 dürften es insgesamt sein. Da in ganz Europa 14 000 Pilzarten vorkommen,beherbergt die Schweiz eine beeindruckende Pilzvielfalt. Weltweit wurden bisher 120 000 Pilzarten beschrieben. Jedes Jahr kommen Hunderte weitere Arten hinzu. Schätzungen gehen davon aus, dass es weltweit mindestens genauso viele Pilzarten wie Blütenpflanzen gibt!

Im Kanton Freiburg wurden angesichts des Interesses an Speisepilzen Schutzmaßnahmen getroffen. Tatsächlich richtet sich das Interesse der Öffentlichkeit vor allem auf essbare und giftige Grosspilze, obwohl die Gruppe der Pilze um einiges reicher und vielfältiger ist.

Craterellus cornucopioides
Vergrössern Craterellus cornucopioides © Alle Rechte vorbehalten - François Ayer
Craterellus cornucopioides

Pilzschutz

Im Kanton Freiburg ist das Sammeln von Pilzen durch das kantonale Reglement über den Natur- und Landschaftsschutz  (Art. 26) geregelt.

Art. 26 Pilze

¹ Das Sammeln von Pilzen für den Privatgebrauch oder zu Erwerbszwecken ist mit folgenden Einschränkungen erlaubt:

a) Pro Person und Tag dürfen nicht mehr als 2 Kilogramm Pilze aller Arten gesammelt werden.

b) Pilze dürfen nur von 7 bis 20 Uhr gesammelt werden.

² Diese Einschränkungen gelten nicht für Pilze, die in Gärten oder in Obstgärten in der Nähe von Wohnhäusern wachsen. Das Amt kann zudem Ausnahmebewilligungen für Ausbildungs- und Forschungszwecke gewähren.

³ Weitergehende Vorschriften für gewisse Arten und Biotope sowie diejenigen in Naturschutz- oder Pilzschongebieten bleiben vorbehalten.

Einige Arten sind durch die Bundesverordnung zum Natur- und Heimatschutz (Ahnhang 2) geschützt: das Sammeln dieser Arten ist demzufolge verboten.

  • Art. 26 des Reglement vom 27. Mai 2014 über den Natur- und Landschafsschutz (NatR)
  • Anhang 2 der Verordnung vom 16. Januar 1991 über den Natur- und Heimatschutz (NHV)
  • Gesetz vom 13. Juni 2007 über die Lebensmittelsicherheit (LMSG)

Pilzkontrolle

Nach der Gesetzgebung über die Lebensmittelsicherheit ist das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zuständig für die Anerkennung der Pilzkontrolleurinnen  und Pilzkontrolleure.

Champignon comestible bd
Vergrössern Champignon comestible bd © Alle Rechte vorbehalten
Champignon comestible bd

Die Liste mit den Pilzkontrollstellen des Kantons Freiburg enthält die Namen derjenigen Kontrolleurinnen und Kontrolleure die vom Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen gemäss Art. 9 des Gesetzes vom 13. Juni 2007 über die Lebensmittelsicherheit (SGF 821.30.1) anerkannt sind. 

BLV - Speisepilze: Sicherheit und Risiken
  • Pilzkontrollstellen im Kanton Freiburg (PDF, 279k)
  • Pilzgenuss ohne Reue - Lassen Sie Ihre Pilze kontrollieren ! (BLV - 2014) (PDF, 83.3k)

Der Staatswald La Chanéaz - Das Pilzreservat

Der Staatswald von La Chanéaz beherbergt seit 1975 ein Pilzreservat. Seit der Aufhebung der wissenschaftlichen Forschung im Jahr 2008 wurde die Fläche des Reservats angepasst und der Lehrpfad aktualisiert.

Willkommen im Pilzreservat La Chanéeaz
Vergrössern Willkommen im Pilzreservat La Chanéeaz © Alle Rechte vorbehalten
Willkommen im Pilzreservat La Chanéeaz

Ein Pilzreservat La Chanéaz wurde gemäss Beschluss vom 9. Juni 1975 geschaffen. Dieses Reservat befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Montagny im Staatswald La Chanéaz. Der Zweck dieses Reservats war es, wissenschaftliche Studien an Pilzen in einem Wald im Mittelland durchzuführen.

Dieses Pilzreservat ist einzigartig aufgrund der vielen wissenschaftlichen Veröffentlichungen, die in ganz Europa anerkannt wurden. Nach Abschluss der Langzeitforschung wurde die Fläche dieses Reservats auf 3,6 ha reduziert. Sie bleibt dennoch weiterhin als Referenzfläche repräsentativ für die Pilzvielfalt. Sie ermöglicht ebenfalls, die Reaktion der Pilze auf Umwelteinflüsse ohne den Einfluss des Sammelns zu beobachten. Im Reservat ist das Ernten und Entwurzeln von Pilzen innerhalb des Reservats verboten ist. Der neue mykologische Pfad wird in der Nähe dieses Reservats verlaufen.

Auf dem ehemaligen mykologischen Lehrpfad, welcher dem Reservat angeschlossen war und welche in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) im Jahre 1992 ins Leben gerufen wurde, fanden mehr als 240 Führungen für Behörden, Verbände und insbesondere für Schulkinder statt. Die geführten und nicht geführten Besuche sowie die temporären Ausstellungen gaben allen Interessierten Antworten auf Fragen zur Ökologie der Pilze. Der neue öffentliche 1,8 km lange Weg verfolgt das gleiche Ziel. Die Société fribourgeoise de Mycologie – SFM organisiert auf Anmeldung Führungen. Mit dem mykologischen Lehrpfad soll die Symbiose zwischen Wald und Pilzen bekannt gemacht werden.

Reservierung für Besuche:

Yvette Louis: 079 543 80 94

  • Flyer über den neuen mykologischen Pfad von Chanéaz (PDF, 136.89k)
  • Karte des mykologischen Pfades von Chanéaz (PDF, 1.36MB)
  • Recherches mycologiques dans les forêts de la Chanéaz et de Moosboden (PDF, 9.36MB)

Zusätliche Dokumenten

HOTSPOT : Biodiversität der Pilze in der Schweiz (PDF, 1.83MB)

Nützliche Links

  • VAPKO - Schweizerischer Verband der offiziellen Pilzkontrollorgane e.V.
  • Beschluss vom 9. Juni 1998 über das Sammeln von Pilzen

Link zu den anderen Seiten des Amts

  • Seite vom Staatswald
  • Seite vom 4. Forstkreis
  • Homepage der Sektion Wald und Naturgefahren
  • Homepage des Amts für Wald und Natur (WNA)
  • Seite der Lebensmittelsicherheit (LSVW)

Kontakt zum Thema

Amt für Wald und Natur

4. Forstkreis

Grand-Rue 15

1680 Romont

Tel. 026 305 95 31

Email

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Cortinarius varius © Alle Rechte vorbehalten - François Ayer
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Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Wald und Natur

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Die Assoziierung an andere Direktionen oder Ämter

Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

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Herausgegeben von Amt für Wald und Natur

Letzte Änderung: 17.08.2023

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