- Ich fülle das Formular Ankunftserklärung und Aufenthaltsbewilligungsgesuch aus:Ich reiche alle gemäss dem Formular erforderlichen Dokumente ein. Ich lege 1 Passfoto und eine Kopie meines gültigen Passes oder meiner gültigen Identitätskarte bei sowie alle Dokumente, die Hinweise auf das Ziel meines Aufenthalts geben (Arbeit, Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit, Studium, usw.)100% Arbeitsstelle:Ich reiche ein, eine Kopie des Arbeitsvertrages oder eine Bestätigung des Arbeitgebers mit- Angabe des Stellenantritts- Angabe der Dauer des Arbeitsvertrages- Der Bestätigung der Erwerbsquote zu 100%Arbeitsstelle unter 100%:Ich reiche ein, eine Kopie des Arbeitsvertrages oder eine Bestätigung des Arbeitgebers mit- Angabe des Stellenantritts- Angabe der Dauer des Arbeitsvertrages- Angabe der Erwerbsquote- Angabe des Monats- oder Stundenlohnes (notwendig um zu prüfen ob es sich um eine reelle und effektive berufliche Tätigkeit)
- Ich sende alles per Post an folgende Adresse:Amt für Bevölkerung und MigrationSektor EuropaRte d’Englisberg 111763 Granges-Paccot
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Oder im PDF-Format unter europe@fr.ch. Danach melde ich mich persönlich auf der Einwohnerkontrolle meiner Gemeinde, spätestens innerhalb von 14 Tagen. Auf der Einwohnerkontrolle muss ich meinen Pass oder meine Identitätskarte sowie folgende Dokumente vorweisen:
- Bescheinigung / Bestätigung der Krankenversicherung (für jedes Familienmitglied)- AHV-Karte (falls schon vorhanden)- Mietvertrag
Wenn ich für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten aus dem Ausland oder aus einem anderen Kanton in den Kanton Freiburg ziehe und EU/EFTA-Bürger/in bin
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Aufenthalt in Schweiz
Herausgegeben von Amt für Bevölkerung und Migration
Letzte Änderung: 23.03.2025