Aufgrund der Änderungen der gesetzlichen Grundlagen des Bundes zur Berufsbildung musste der Teil EFZ der Ausbildung an Vollzeit-Handelsmittelschulen per Schuljahr 2023/24 angepasst werden. Der Teil Berufsmaturität wird ab Schuljahr 2026/27 geändert. Es ist nun angebracht, die kantonale Rechtsgrundlage, d. h. das Reglement über die Vollzeit-Handelsmittelschule, zu aktualisieren.
Entwurf zum Reglement über die Vollzeit-Handelsmittelschule – eingeschränkte Vernehmlassung
Die Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten gibt den Entwurf zum Reglement über die Vollzeit-Handelsmittelschule bis zum 31. August 2026 in eine eingeschränkte Vernehmlassung.
Veröffentlicht am 08. Mai 2026 - 11h01
Herausgegeben von Amt für Unterricht der Sekundarstufe 2
Letzte Änderung: 08.05.2026 - 11h06