Diese völlig neue gesetzliche Regelung schafft einen modernen Rahmen für die Kulturinstitutionen und stärkt deren Handlungsautonomie: So können sie besser auf die kulturellen Herausforderungen und die Bedürfnisse der Bevölkerung eingehen. Im Bereich der Kulturförderung verbessert sie die Koordination zwischen den öffentlichen Körperschaften durch eine koordinierte Strategie und soll die kulturelle Regionalisierung im gesamten Kantonsgebiet vorantreiben. Sie trägt dem Produktionsprozess sowohl im Amateur- als auch im professionellen Bereich besser Rechnung, verbessert den Zugang zur Kultur und setzt einen stärkeren Akzent auf das immaterielle Kulturerbe.
Der Staatsrat verabschiedet die beiden Reglemente
Nachdem der Grosse Rat im vergangenen Februar das FKAG und das KISG verabschiedet hatte, hat nun der Staatsrat in seiner Sitzung vom 27. Oktober die beiden dazugehörigen Ausführungsreglemente genehmigt. Mit dem Inkrafttreten dieser neuen Rechtsgrundlagen findet ein breit angelegter partizipativer Prozess seinen Abschluss, der 2023 eingeleitet wurde und an dem zahlreiche Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner aus Politik und Kultur beteiligt waren. Die Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten und der Staatsrat möchten allen Personen, die an diesem Dialog mitgewirkt haben, danken. Dieser Austausch hat es ermöglicht, diese Gesetzesrevisionen auf die vielfältigen Bedürfnisse der Freiburger Kulturszene auszurichten.
Die nächsten Schritte
Nach der formellen Gründung des Kulturausschusses (in dem die Kulturbeauftragten des Kantons vertreten sind) sowie der Plattform der Kulturdachverbände in den kommenden Wochen wird die erste politische Kulturkonferenz noch vor dem Sommer 2027 stattfinden. Alle Richtlinien werden angepasst und ergänzt, insbesondere um die Förderung der Kulturregionen umzusetzen.
Die Website des Amts für Kultur wird in Kürze aktualisiert.