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  • Einschulung und Ort des Schulbesuchs
  • Einschulung und Ort des Schulbesuchs

Einschulung

Lead

Im Kanton Freiburg beginnt für alle Kinder, die am 31. Juli das vierte Altersjahr vollendet haben, die Schulpflicht. Sie müssen Ihr Kind nicht selber bei der Schule anmelden, die Gemeinde wird mit den Eltern, deren Kinder das schulpflichtige Alter erreichen, bis zum 31. Januar vor dem Beginn des Schuljahres Kontakt aufnehmen.

Kinder, die ihren 4. Geburtstag vor dem 31. Juli (einschliesslich) gefeiert haben, werden zu Beginn des nächsten Schuljahres eingeschult.

Geburtstagdatum Einschulungsdatum
In diesem Zeitraum geborene Kinder beginnen das 1. Schuljahr (1H) im
01.08.2020 - 31.07.2021 August 2025
01.08.2021 - 31.07.2022 August 2026
01.08.2022 - 31.07.2023 August 2027
01.08.2023 - 31.07.2024 August 2028


Ausnahmen vom Schuleintrittsalter

Wie oben erwähnt ist das Schuleintrittsalter auf das vollendete vierte Altersjahr am 31. Juli festgelegt. Bei Ausnahmen vom Schuleintrittsalter wird von dieser Regel abgewichen. Auf dieser Seite werden zwei Fälle behandelt, das Vorverlegen des Schuleintrittsalters und der Aufschub des Schuleintrittsalters.

Vorverlegen des Schuleintrittsalters

Ein Vorverlegen des Schuleintrittsalters (vorzeitige Einschulung) wird nicht mehr bewilligt. Das Kind muss am 31. Juli des laufenden Jahres sein 4. Altersjahr vollendet haben, damit es die obligatorische Schule beginnen kann. Dieser Grundsatz wird strikte angewendet. Für Kinder, die nach diesem Datum Geburtstag haben, wird keine Ausnahme gemacht. Jedes Schulkind beginnt seine obligatorische Schulzeit regulär. Im ersten Schuljahr (1H) kann ein vorgezogener Übertritt ins zweite Schuljahr (2H) bewilligt werden, wenn das Kind sich als besonders begabt oder fähig erweist.

Aufschub des Schuleintrittsalters

Ein Aufschub der Einschulung um ein Jahr ist möglich. Dazu müssen sich die Eltern bis zum 30. März schriftlich an das Schulinspektorat wenden. Bevor die Schulinspektorin oder der Schulinspektor eine Ausnahme schriftlich bewilligt, findet ein Gespräch mit den Eltern statt. 

Auskunft: Schulinspektorat

Sie wollen Ihr Kind für die 1H vorbereiten?

Foto von Kindern
Vergrössern Bewegen, spielen, hören © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
Foto von Kindern

Lernen beginnt lange vor der 1H!

Wenn Sie Ihr Kind in alltägliche Situationen einbeziehen, ist dies die beste Förderung. Es braucht nichts Aussergewöhnliches. Im Vordergrund steht, dass Sie Ihr Kind möglichst vieles tun und erfahren lassen. Freuen Sie sich mit ihm über seine Erfolge und ermutigen Sie es auf dem Weg dazu. Kinder machen schon ab Geburt wichtige Lernerfahrungen, die für ihr späteres Lernen in der Schule wichtig sind

Ein kleines Kind lernt am besten im Spiel, beim Basteln, beim gemeinsamen Arbeiten zu Hause und nicht mit dem Computer oder dem Fernseher!

Viele verschiedene Erfahrungen sind für das Kind hilfreich und  beginnen  bereits im Kleinkindalter:  mit anderen Kindern spielen, rennen, balancieren, für ein paar Stunden von seinen Eltern getrennt sein, zeichnen, kleben, mit der Schere schneiden, sich selbständig an- und ausziehen, allein auf die Toilette gehen, einfache Aussagen in der Schulsprache verstehen, usw.
 

Viele Ideen und Anregungen finden Sie im untenstehenden Flyer. Er ist in mehreren Sprachen erhältlich:

Dokumentation

Viele verschiedene Erfahrungen sind für das Kind hilfreich

  • Ihr Kind für die 1H vorbereiten - Deutsch (PDF, 544.43k)
  • Ihr Kind für die 1H vorbereiten - Englisch (PDF, 501.07k)
  • Ihr Kind für die 1H vorbereiten - Portugiesisch (PDF, 505.64k)
  • Ihr Kind für die 1H vorbereiten - Albanisch (PDF, 518.65k)
  • Ihr Kind für die 1H vorbereiten - Türkisch (PDF, 573.29k)
  • Ihr Kind für die 1H vorbereiten - Serbisch (PDF, 580.48k)
  • Ihr Kind für die 1H vorbereiten - Spanisch (PDF, 501.46k)

Links

Obligatorische Schule – Organisation und Ablauf, 3. Zyklus

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Amt für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht

Rue de l'Hôpital 1
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1701 Freibourg

T +41 26 305 12 31 +41 26 305 12 31
F +41 26 305 12 13

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Fournitures scolaires - Schulmaterial © Alle Rechte vorbehalten - pixabay.com
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Herausgegeben von Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten

Letzte Änderung: 24.03.2025

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