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DOA: Leistungen

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Überblick der Leistungen des Amtes für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht

Leistungen

Das Amt für den deutschsprachigen obligatorischen Unterricht  (DOA) erbringt folgende Hauptleistungen:

  • Steuerung, Entwicklung, Sicherstellung, Kontrolle und Dokumentierung der Rahmenbedingungen und Ressourcen für den deutschsprachigen obligatorischen Unterricht;
  • Beratung, Unterstützung und Führung seiner Mitarbeitenden (Schulinspektorinnen und Schulinspektoren, Schuldirektorinnen/Schulleiterinnen und Schuldirektoren/Schulleiter, pädagogische Mitarbeiter/innen);
  • Initiierung, Führung und Evaluation eigener Projekte der Schulentwicklung und Mitarbeit in kantonalen Projekten;
  • Unterstützung und Beratung der Vorsteherin oder des Vorstehers der Direktion (EKSD) in bildungspolitischen Fragen;
  • Kooperation mit andern kantonalen und interkantonalen Bildungsinstitutionen, Gremien und Organen.

     

Rechtsgrundlagen

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Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen des DOA sind folgende: 

  • Gesetz vom 9. September 2014 über die obligatorische Schule (Schulgesetz - SchG)
  • Reglement vom 19. April 2016 zum Gesetz über die obligatorische Schule (SchR)
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht

Letzte Änderung: 27.06.2023

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