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BKAD : GS Leistungen

Lead

Das Generalsekretariat unterstützt den Staatsrat, bereitet Entscheide vor, erstellt den Voranschlag und den Finanzplan und beantwortet Medienanfragen.

Leistungen

Das Generalsekretariat der Direktion für  Bildung und kulturelle Angelegenheiten (SG-BKAD) erbringt folgende Hauptleistungen:

Unterstützung der Staatsratin in der Erfüllung ihrer Aufgaben als Direktorin und Staatsrätin:

  • Projektleitung, Koordination im Bildungswesen bei Fragen, die mehrere Bildungsstufen oder Ämter betreffen, sowie Koordination gewisser Aufgaben mit den Tätigkeiten anderer Direktionen oder zentraler Dienste;
  • Vertretung des Kantons Freiburg oder der Direktion in interkantonalen Organen zur Schulkoordination, in Arbeitsgruppen und Konferenzen.

Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit



Vorbereiten juristischer Entscheide, Finanzführung und Übersetzungen:

  • Prüfen von Dossiers aus rechtlicher Sicht, Rechtsberatung der  BKAD  und ihrer Verwaltungseinheiten, Vorbereiten von Erlassen und  Beilegung von Streitfällen;
  • Erstellen des Voranschlags und des Finanzplans, Rechnungsführung  und Rechungsabschluss;
  • Übersetzung und Prüfung der für die offizielle Veröffentlichung  bestimmten Texte

Rechtsgrundlagen

Die wichtigste rechtliche Grundlage des GS-BKAD ist das Gesetz vom 16. Oktober 2001 über die Organisation des Staatsrates und der Verwaltung (SVOG). 

  • Bildung und Interkantonale Zusammenarbeit
  • Gemeinsame Projekte: Nachhaltige Entwicklung, digitale Bildung und Schulqualitätsentwicklung
  • Gesetze, Reglemente, Richtlinien - BKAD
  • Schulen - Die Bildung im Kanton Freiburg
  • Schulen - Übersicht obligatorische Schule
  • Schulferien
Direktionen / zugehörige Ämter

Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten

Kontaktinformation

Herausgegeben von Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten

Letzte Änderung: 01.05.2018

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