Rekrutierung für die Polizeischule
Für die Schule in Granges-Paccot (SGP) 2025 des Interregionalen Polizeiausbildungszentrums (IPAZ). Bewerbungen werden für die SGP 2025 bis am 30. November 2023 angenommen.
Das Bewerbungsprofil, das wir suchen
Wir suchen bei unseren zukünftigen Aspiranten·innen bestimmte Fähigkeiten, namentlich:
- gute physische und psychische Widerstandsfähigkeit
- sicheres Auftreten und guter Umgang mit anderen, um im Team arbeiten und mit Konflikten umgehen zu können
- gute Ausdrucksweise in Wort und Schrift
- ausgeprägter Sinn für moralische Werte und Verantwortung
- gute Allgemeinbildung
- die Kenntnis der beiden Amtssprachen des Kantons ist von Vorteil
Informationsveranstaltungen (Rekrutierung)
Die Informationsveranstaltung auf Deutsch findet an folgendem Datum statt:
- 3. Oktober 2023, von 18.30 bis 20.00 Uhr (Türöffnung um 18.00 Uhr, Ausstellung zum Beruf des·der Polizisten·in)
Die Informationsveranstaltung auf Französisch finden an folgendem Datum statt:
- 4. Oktober 2023, von 18.30 bis 20.00 Uhr (Türöffnung um 18.00 Uhr, Ausstellung zum Beruf des·der Polizisten·in)
Auf dem Programm stehen: Vorstellung der Organisation der Kantonspolizei, unserer Polizeischule, des Rekrutierungsprozesses, Besichtigung der Räumlichkeiten. Bei den Infositzungen, welche am Morgen stattfinden, werden zusätzlich Polizeiausrüstung und ein Interventionsfahrzeug vorgestellt.
Sie finden im Polizeigebäude von Kantonspolizei Freiburg in 1763 Granges-Paccot, Chemin de la Madeleine 3 statt. Keine Anmeldung notwendig.
Entdeckungstag des physischen Eignungstests
Am Samstag 28. Oktober 2023 organisiert die Ausbildungseinheit der Kantonspolizei Freiburg einen Entdeckungstag zum Thema des physischen Eignungstests, der eine ausscheidende Etappe im Rekrutierungsprozess ist.
Die Anzahl der Plätze ist begrenzt und für Personen reserviert, die eine Bewerbung für unsere Polizeischule in Betracht ziehen. Pro Person kann nur eine Anmeldung erfolgen. Eine Sitzung dauert 1 Stunde und 15 Minuten.
Anmeldungen können von Donnerstag 5. Oktober bis Montag 16. Oktober über einen Link eingereicht werden, der auf dieser Website veröffentlicht wird.
Wichtige Informationen
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- Eine vom Bund anerkannte Ausbildung abgeschlossen haben
- EFZ von min. 3 Jahre, Fachmittelschulausweis, gymnasialer Maturitätsausweis
- Geboren zwischen 1984 und 2005
- Für die Polizeischule SGP 2025
- Mindestgrösse 160 cm
- Keine Grössenbeschränkung für Kandidaten·innen Aspiranten·innen für die Kriminalpolizei
- Schweizer Bürger/in oder im Einbürgerungsprozess
- Eine Einbürgerung kann zu einer Militärdienstpflicht führen. Diesfalls müssen Kandidaten vor Beginn der Polizeischule die Rekrutenschule oder den Zivildienst abgeschlossen haben
- Angesichts der Dauer des Einbürgerungsprozesses muss der Antrag mindestens zwölf Monate vor Zustellen der Bewerbung für die Polizeischule erfolgt sein
- Einwandfreier Leumund
- Keine Einträge im Straf- und Betreibungsregister, zu Beginn der Polizeischule über einen leeren Strafregisterauszug verfügen
- Keine Betreibungen oder Verlustscheine haben
- Der Leumund wird während dem Bewerbungsverfahren kontrolliert. Strafverfolgungen und anderes können je nach Beurteilung zum Ausschluss führen
- Deutsch- oder französischsprachig
- Gute Kenntnisse der zweiten Amtssprache sind von Vorteil
- Führerausweis vor Beginn der Polizeischule
- Kategorie B (definitiv oder Probezeit)
- Lernfahrausweis beim Einreichen der Bewerbung möglich
- Alle Polizisten·innen müssen Fahrzeuge mit Handschaltung führen können
- Militär- und Dienstpflicht
- Bei Militärdienstpflicht: die Rekrutenschule muss vor Beginn der Polizeischule abgeschlossen sein
- Bei Zivilschutz oder Zivildienst: die Grundausbildung oder der Zivildienst muss vor Beginn der Polizeischule abgeschlossen sein
- Falls untauglich oder nicht dienstpflichtig: kein Ausschlusskriterium; eine allfällige Wehrpflichtersatzabgabe muss aber weiterhin verrichtet werden;
- Die Rekrutenschule absolviert haben (oder gleichwertige Erfahrung) ist im Auswahlverfahren ein Vorteil
- Den medizinischen Anforderungen entsprechen (Gesundheit, Sehkraft, Hörvermögen)
- Kandidaten·innen werden zu einer ärztlichen Untersuchung aufgeboten. Die Ärzteschaft entscheidet ob der Gesundheitszustand zufriedenstellend ist, ohne Rekursmöglichkeit
- Sehkraft: für beide Augen keine unkorrigierte Sehschärfe unter 0,1; bei weniger als 0,3 wird das Tragen von Linsen verlangt. Eine Sehschärfe, die trotz Korrektur ungenügend ist, eine Einschränkung des Gesichtsfeldes, Doppelsehenm Schielen oder eine gestörte Farbwahrnehmung können zum Ausschluss führen
- Hörvermögen: eine allfällige Hörverminderung darf nicht mehr als 20 dB betragen (Sprachspektrum)
- Tätowierungen, Piercings, Body Modification
- Sofern deren Motiv mit der Ausübung der Funktion als Polizist·in vereinbar ist, sind Tätowierungen an allen Körperstellen erlaubt, ausser am Kopf, Nacken, Hals und an den Händen
- Sichtbare Piercings sind nicht erlaubt (Zungenpiercings zählen als sichtbares Piercing). Sie müssen jederzeit abnehmbar sein (Verletzungsrisiko)
- Keine Body Modification (Implantate, Skarifizierungen usw.)
- Schwimmen
- Keine Anforderungen bei der Einstellung in die Polizeischule
- Im ersten Ausbildungsjahr muss eine Schwimmstrecke analog zum Rettungsschwimmerschein erfolgreich absolviert werden
- Maschinenschreiben
- Keine Anforderungen bei der Einstellung in die Polizeischule
- Geschwindigkeit Maschinenschreiben 120 Anschläge/Minute mit beschränkter Anzahl Fehler
- Begrenzung der Anzahl aufeinanderfolgender Bewerbungen
- Nach zwei erfolglosen Bewerbungen (Misserfolg bei Tests oder nach Gesprächen, ausser «Reserve» nach den Gesprächen mit der Auswahlkommission) und unter Einbezug der Altersbeschränkungen, wird eine dritte und letzte Bewerbung erst nach 5 Jahren wieder angenommen. Dies gilt für Bewerbungen ab Polizeischule 2020
- Eine vom Bund anerkannte Ausbildung abgeschlossen haben
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Das Auswahlverfahren erstreckt sich über mehrere Stufen, von denen jede zum Ausschluss führen kann.
1. Formular : 1. September bis 30. November 2023
Ein Formular ist zwischen dem 1. Oktober und 30. November auf dem Stellenportal des Kantons Freiburg abrufbar. Nachdem dieses von dem·der Bewerber·in ausgefüllt wurde beurteilt die Abteilung HR/Ausbildung, ob er /sie die Aufnahmebedingungen erfüllt.2. Testtag : 6, 12 und 13 Januar 2024
Der oder die Kandidat·in wird zu einem Testtag aufgeboten, der aus einem Kompetenzen- und Fähigkeitentests und einem physischen Eignungstest besteht.A. Kompetenzen- und Fähigkeitstests (etwa einen halben Tag) :
- Sie bestehen aus einem computergestützten kognitiven Fähigkeitentest (kann zum Ausschluss führen)
- Einer Deutschprüfung (kann zum Ausschluss führen)
- Einer Übersetzung von Französisch auf Deutsch (kann nicht zu einem Ausschluss führen)
B. Physische Eignungstest in einer Sporthalle (etwa einen halben Tag) :
- Parcours : Es handelt sich um einen von den Westschweizer Polizeien entwickelten Parcours, der verschiedene Aspekte der körperlichen Eignung testet: Koordination, Gleichgewicht, Kraft, Feinmotorik usw (kann zum Ausschluss führen)
- "Shuttle-run test" : Dieser misst die Ausdauerleistungsfähigkeit. Dabei wird in sich verkürzenden Zeitabständen zwischen zwei Zielen hin- und hergependelt. Beide Tests finden statt. Das Ergebnis von letzterem Test kann nicht zu einem Ausschluss führen (kann nicht zu einem Ausschluss führen)
3. Gespräch mit einem oder einer Beamten : zwischen März und April 2024
Ein·e Polizist·in stellt Fragen zum Lebenslauf des oder der Kandidaten·in und dessen oder deren Beweggründen Polizist·in zu werden. Das Gespräch findet in einem Polizeiposten statt.4. Auswahlgespräch mit der Auswahlkommission : 10-14 Juni 2024
Ein Gespräch mit den Mitgliedern der Auswahlkommission, bestehend aus Kadern der Kantonspolizei Freiburg, geht dem Anstellungsentscheid vor, unter Vorbehalt der Ergebnisse der ärztlichen Untersuchung.5. Ärztliche Untersuchung : Juli bis August 2024
Unser·e Vertrauensarzt·ärztin beurteilt, ob der oder die Kandidat·in die gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeiberuf erfüllt.6. Dienstantritt zur Polizeischule 2025 : 1. Januar 2025
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Die Polizeiausbildung erstreckt sich über zwei Jahre :
Ein erstes theoretisches und praktisches Schuljahr
- Ausbildungen im Klassenzimmer und im Terrain
- praktische Übungen, « Block-Wochen », ausser Haus (Kasernen, Zivilschutzanlagen, Biwak). Dauer 7 Wochen
- Praktika in den Polizeikorps. Dauer 6 Wochen
- Tägliche Arbeitszeiten variieren je nach Programm der Aktivitäten (die Ferien werden von der Schule festgelegt ; die Wochenenden und Feiertage sind frei, ausser bei besonderen Ereignissen)
- Der Lernfortschritt ist Bestandteil regelmässiger Beurteilungen. Deren Erfolg ist die Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung der operationellen Kompetenzen, die dieses erste Jahr krönt.Ein zweites, praktisches Jahr, in den Polizeikorps
- betreut von einem Coach
- gefolgt von einem Mentor
- erfordert die tägliche Aktualisierung eines Portfolios
- Das Programm variiert je nach Polizeikorps (Gendarmerie oder Kriminalpolizei) und führt zur eidgenössischen Berufsprüfung für den Fachausweis Polizist·inWeitere Informationen befinden sich an folgenden Stellen:
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Die Kantonspolizei Freiburg rekrutiert vom 1. September bis zum 30. November Polizeiaspirantinnen und -aspiranten. Die Einreichung der Bewerbungsunterlagen erfolgt über das Stellenportal des Staates Freiburg.
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Herausgegeben von Kantonspolizei
Letzte Änderung: 19.09.2023