Registrierungspflicht
Landwirtschaft und Nutztiere
Für Klauentiere, Pferde, Geflügel, Bienenstände und Fischhaltungen besteht eine Registrierungspflicht bei der kompetenten Behörde.
Publié le 22.03.2018
Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen