Veranstaltungen (Märkte, Ausstellungen, Auktionen und ähnliche Anlässe), an denen Klauentiere beteiligt sind, bedürfen in folgenden Fällen einer Bewilligung des Kantonstierarztes:
- Wenn sie mehrere Tage dauern und/oder
- Wenn besondere Massnahmen (z. B. Laboruntersuchungen) angeordnet werden und/oder
- Wenn die Tiere aus einem überregionalen Einzugsgebiet stammen und/oder
- Wenn Tiere vermarktet werden und/oder
- Wenn die Veranstaltung Werbecharakter hat.
Die LSVW entscheidet von Fall zu Fall, ob eine Bewilligung erforderlich ist, unter Berücksichtigung der Art und Dauer der Veranstaltung, der Herkunft der Tiere und der epidemiologischen Lage.
Das Meldeformular für Veranstaltungen mit Klauentieren kann unten heruntergeladen werden und ist mindestens zwei Monate vor dem Veranstaltungstermin an die Abteilung Tiergesundheit des LSVW zu senden (per E-Mail an saav-sa@fr.ch).
Wichtig: Sollte die Tierseuchenlage dies erfordern, kann eine erteilte Bewilligung kurzfristig strengeren Auflagen unterworfen oder sogar widerrufen werden, um die Ausbreitung einer möglichen Tierseuche einzudämmen.