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Pausen während der Arbeit

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Auf dieser Seite erhalten Sie einige grundlegende Informationen zu den Pausen während der Arbeit (Art. 15 ArG und Art. 18 ArGV 1).

Grundsätze

  • Je nach Arbeitsdauer muss die Arbeit zwingend durch Pausen unterbrochen werden.
  • Die Pausen sind um die Mitte der Arbeitszeit anzusetzen. Sie dürfen nicht auf das Ende der Arbeitszeit verlegt werden.
  • Wenn die Arbeitnehmenden ihren Arbeitsplatz während der Pause nicht verlassen dürfen, gelten die Pausen als Arbeitszeit.
  • Pausen von mehr als einer halben Stunde dürfen aufgeteilt werden.

Tägliche Arbeitszeit

  • Mehr als 5,5 Stunden = 1/4 Stunde Pause
  • Mehr als 7 Stunden = 1/2 Stunde Pause
  • Mehr als 9 Stunden = 1 Stunde Pause

Link

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Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für den Arbeitsmarkt

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für den Arbeitsmarkt

Letzte Änderung: 11.04.2023

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