Liste der Feiertage im Kanton Freiburg
1. Feiertage
Der Kanton Freiburg zählt neun Feiertage. Dabei bestehen Unterschiede zwischen dem katholischen und dem reformierten Kantonsteil (Art. 20a ArG): Feiertage 2021.
- Feiertage sind den Sonntagen gleichgestellt. Es gelten daher die Bestimmungen zur Sonntagsarbeit (Art. 20 ArG und Art. 49 BAMG).
- Der Arbeitgeber kann von seinen Arbeitnehmenden ausnahmsweise verlangen, an einem Feiertag zu arbeiten. Dazu benötigt er eine Bewilligung, die unter den folgenden Bedigungen erteilt wird: Es besteht ein dringendes Bedürfnis UND die Arbeitnehmenden haben sich einverstanden erklärt.
- Sonntagsarbeit ist durch Freizeit auszugleichen. Für vorübergehende Sonntagsarbeit ist zudem ein Lohnzuschlag von 50 % zu bezahlen.
- Der Arbeitsort ist für den Feiertagsanspruch massgebend.
- Nur der Bundesfeiertag am 1. August ist in der Bundesverfassung verankert (Art. 110). Dieser Feiertag gilt daher in allen Kantonen.
Kompensierung eines Feiertags durch einen Ruhetag:
Tag, an dem für gewöhnlich nicht gearbeitet wird (Samstag oder Sonntag) |
Nein |
Freier Tag bei einer Teilzeitbeschäftigung | Nein |
Ferien der oder des Angestellten | Nein (aber der Feiertag wird nicht vom Ferienanspruch abgezogen) |
Krankheit/Unfall der oder des Angestellten | Nein |
2. Dienstfreie Tage
- Dienstfreie Tage sind den Sonntagen nicht gleichgestellt. Zahlreiche Betriebe und die öffentliche Verwaltung bleiben an diesen Tagen dennoch geschlossen. Wenn der Betrieb aber entscheidet, an diesem Tag geöffnet zu sein, müssen die Angestellten arbeiten.
- Die gängigsten dienstfreien Tage im katholischen Teil des Kantons Freiburg sind der Berchtoldstag (2. Januar), der Ostermontag, der Pfingstmontag und der Stephanstag (26. Dezember).
- Einige Behörden und Betriebe gewähren ihren Angestellten noch weitere ganze oder halbe dienstfreie Tage, z.B. den Tag der Arbeit am 1. Mai.
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Herausgegeben von
Amt für den Arbeitsmarkt
Letzte Änderung : 11/01/2021