WICHTIGE INFORMATION
Während der Gesundheitskrise aufgrund des Coronavirus wird die Zahlung der Rotkäppchen-Betreuung durch den Arbeitgeber Staat auf folgende Fälle ausgeweitet:
- wenn die Person, die normalerweise das Kind betreut (Grosseltern usw.), aufgrund des Coronavirus krank oder in Quarantäne ist;
- wenn die Mitarbeitenden im Home Office arbeiten und die Person, die normalerweise das Kind betreut, das Kind aufgrund des Coronavirus nicht betreuen kann.