Rotkäppchen - Kinderhütedienst in Notsituationen
Um die Eltern im Alltag zu unterstützen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern, bietet der Staat Freiburg seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Notfallkinderbetreuung zu Hause für ihre kranken oder verunfallten Kinder an.
Der Dienst Rotkäppchen des Freiburgischen Roten Kreuzes betreut kranke oder verunfallte Kinder von Eltern, die beim Staat Freiburg arbeiten, in Notfällen zuhause. Somit werden die Eltern im Alltag unterstützt und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert.
Der Rotkäppchen-Dienst wendet sich an Eltern, die sich vorübergehend in einer schwierigen Lage befinden und eine einfache und rasche Lösung für die Betreuung ihrer Kinder benötigen.
Rotkäppchen richtet sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonsverwaltung, einschliesslich des gesamten Lehrpersonals und den Mitarbeitenden, welche in den Anstalten arbeiten:
- Universität Freiburg (Unifr)
- Fachhochschule Westschweiz//Freiburg (HES-SO//FR)
- Kantonale Sozialversicherungsanstalt (KSVA)
- freiburger spital (HFR)
- Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit (FNPG)
- Kantonale Lehrmittelverwaltung (KLVG)
- Freiburger Strafanstalten (FRSA)
- Landwirtschaftliches Institut des Kantons Freiburg (LIG)
- Nutztierversicherungsanstalt (SANIMA)
- Pensionskasse des Staatspersonals (PKSPF)
- Pädagogische Hochschule Freiburg (PH)
- Für den Fall, dass die Mitarbeitenden des Staats arbeiten gehen müssen, oder im Homeoffice arbeiten, aber keine Betreuung für ihr krankes oder verunfalltes Kind organisieren können
- Das Kind ist krank oder verunfallt und daher an einem Arbeitstag der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters von der Krippe oder Schule ausgeschlossen
- Das Kind ist zwischen 0 und 12 Jahren alt
- Die Grenze von 21 Betreuungsstunden pro Mitarbeiter/in und Jahr ist noch nicht erreicht
- Der Dienst ist eine vorübergehende und kurzfristige Notfalllösung. Die Betreuung dauert mindestens drei und höchstens 12 Stunden (pro Einsatz)
Nach dem Anruf sendet Rotkäppchen innerhalb von höchstens 4 Stunden nach Anrufeingang eine erfahrene und ausgebildete Person, die einen Vertrag mit dem FRK hat, zu den Eltern nach Hause, um das kranke oder verunfallte Kind im Elternhaus zu betreuen*.
Pro Mitarbeiter/in werden im Kalenderjahr höchstens 21 Betreuungsstunden übernommen, sofern der Stundensaldo des Staats Freiburg noch nicht ausgeschöpft ist.
Weitere Betreuungsstunden und Betreuungen, die vom Staat nicht übernommen werden, stellt Rotkäppchen den Eltern gemäss Normaltarif in Rechnung (einkommensabhängig). In diesem Falle informiert Rotkäppchen die Mitarbeiterin/den Mitarbeiter.
Dieses Angebot ändert nichts am Recht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zur Betreuung eines kranken Kindes im Sinne von Artikel 67 Abs. 1 Bst. h StPR bezahlten Urlaub zu beziehen. Der Kinderhütedienst Rotkäppchen ist eine Zusatzlösung (aber nicht kumulierbar mit diesen Stunden).
Wir weisen darauf hin, dass die Leistung nicht in Situationen greift, in denen die übliche Betreuung nicht zur Verfügung steht (Krankheit, Unfall, Urlaub usw.).
* Bei einer Epidemie oder starker Nachfrage kann Rotkäppchen keine 100-prozentige Betreuung durch sein Personal garantieren. Diese Situation kommt zwar selten vor, ist jedoch möglich.
Im Kanton Freiburg wohnhafte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
- Bei Krankheit oder Unfall eines Kindes melden sich die Eltern in der Telefonzentrale von Rotkäppchen: 026 347 39 49 Montag bis Freitag von 7.30 bis 11.30 Uhr
- Für Einsätze am nächsten Morgen gibt es einen nur dafür vorgesehenen Telefonpikettdienst: 076 347 39 49 von Sonntag- bis Donnerstagabend zwischen 20 und 21 Uhr
- Die Mitarbeitenden erwähnen, dass sie für den Staat Freiburg arbeiten und geben die Dienststelle oder die Anstalt an, in dem sie arbeiten.
- Die Mitarbeitenden erstellen mit Rotkäppchen ein Dossier mit allen notwendigen Angaben (Name und Vorname der Eltern, des zu hütenden Kindes und sein Alter, die Adresse, der Zeitplan und bei Teilzeitmitarbeitenden die Bestätigung, dass der Einsatz an einem Arbeitstag erfolgt).
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ausserhalb des Kantons Freiburg wohnen, erbringen die entsprechenden Kantonalverbände des Schweizerischen Roten Kreuzes die gleiche Leistung zu gleichen Bedingungen (unter Vorbehalt der Eigenheiten des jeweiligen Dienstes). Rotkäppchen Freiburg übernimmt die Finanzierung dieser Leistungen:
- Bern Mittelland: 031 384 02 93 Montag–Freitag 7.30–11.30 Uhr huetedienst@srk-bern.ch
- Biel/Bienne Seeland: 032 329 32 77 Montag–Freitag 8.30–11.30 Uhr kbh-ged@srk-biel.ch
- Neuenburg: den Freiburger Dienst anrufen 026 347 39 49 Montag bis Freitag von 7.30 bis 11.30 Uhr
- Waadt: 021 340 00 80/81 Montag– Freitag 7.00–12.00 Uhr und 13.30–17.30 Uhr
Für Fragen zum Vorgehen beim Staat Freiburg:
- HR-Kontaktperson des Amtes
- Ihr/e Dienstchef/in
- Personalfachstelle Ihrer Direktion
Allgemeine Informationen zu Rotkäppchen:
Herausgegeben von Amt für Personal und Organisation
Letzte Änderung: 12.12.2025