Sie möchten ein Kind adoptieren?
In diesem Fall müssen Sie sich beim Sektor familienexterne Betreuung (SMA) des Jugendamtes melden (kantonale Zentralbehörde für Adoption). Dieser klärt ab, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Adoption erfüllt sind und Sie am Informationsanlass teilnehmen können.
- Sie können ein Gesuch entweder als Ehepaar oder als unverheiratete Person einreichen.
- Für die Ehepaare: bei Einreichung des Gesuchs müssen beide 28 Jahre alt sein und seit 3 Jahren zusammen leben (Art. 264a, Abs.1 ZGB).
- Für Alleinstehende: bei Einreichung des Gesuchs muss die Person 28 Jahre alt sein. (Art. 264b, Abs.1 ZGB).
- Die Adoption kann aber erst ausgesprochen werden, wenn die Eltern das 28. Altersjahr zurückgelegt haben, verheiratet sind und seit 3 Jahren zusammen leben.
Bevor Sie ein Adoptionsverfahren beginnen können, müssen Sie am obligatorischen zwei Informationsanlässe teilnehmen. Das Datum der nächsten Informationsveranstaltung zu erfahren, können Sie sich unter der Nummer + 41 26 305 15 30 (Montag / Mittwoch / Freitag von 8:00 bis 11:30 Uhr) an die Hotline des Sektor Familienexterne Betreuung des SEJ wenden.
Wichtige Information zu internationalen Adoptionen
Am 29. Januar 2025 teilte der Bundesrat der Bundesversammlung den Entschluss mit, internationale Adoptionen in Zukunft zu beenden. Dieser Entscheid basiert auf den Erkenntnissen einer Expertengruppe, die festgestellt hat, dass selbst eine tiefgreifende Revision des aktuellen Systems nicht ausreichen würde, um jegliches Risiko von irregulären Praktiken auszuschließen. (Grundsatzentscheid, internationale Adoptionen zu unterbinden)
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende 2026 einen Gesetzesentwurf zum Verbot von internationalen Adoptionen auszuarbeiten. Der Grundsatzentscheid des Bundesrates hat keine Auswirkungen auf laufende Verfahren. Es ist weiterhin möglich, neue Anträge einzureichen. Allerdings ist zu beachten, dass ein Adoptionsverfahren in der Regel mehrere Jahre dauert – von der Antragstellung bis zum erfolgreichen Abschluss. Das Gesetzgebungsprojekt wird klären, welche Auswirkungen das Inkrafttreten der Gesetzesänderung auf zu diesem Zeitpunkt noch laufende Adoptionsverfahren haben wird.
Aus diesem Grund möchte das Jugendamt (Zentralbehörde für Adoption in Freiburg) interessierte Paare, darüber informieren, dass die Wahrscheinlichkeit, ein Kind aufnehmen zu können, gering ist. Es ist zudem zu beachten, dass nur sehr wenige in der Schweiz geborene Kinder zur Adoption freigegeben werden.
Die meisten Länder bevorzugen das Prinzip der Subsidiarität, um die Kinder nicht zu entwurzeln. Aus diesem Grund werden Kleinkinder mit guter Gesundheit in ihrem Herkunftsland zur Adoption freigegeben.
Es ist deshalb darauf hinzuweisen, dass es sich bei den zur internationalen Adoption freigegeben Kindern hauptsächlich um Kinder mit «besonderen Bedürfnissen» handelt, d.h. um ältere und/oder gesundheitlich beeinträchtigte Kinder und/oder Geschwisterpaare. Die Aufnahme von Kindern mit einem solchen Profil ist komplex und erfordert besondere Fähigkeiten seitens der Adoptiveltern, die eine spezifische Vorbereitung voraussetzen.
Um Zugang zu offiziellen Informationen über internationale Adoptionen zu erhalten, verweisen wir Sie auf die Internetseite des Bundesamtes für Justiz, zentrale Bundesbehörde für Adoptionen .
Herkunftssuche
Fachpersonen im Bereich Adoption empfehlen Adoptiveltern, ihr Kind unter Berücksichtigung von Alter und Reife schrittweise über seine Herkunft zu informieren. Minderjährige haben Anspruch auf Auskünfte über ihre leiblichen Eltern, sofern diese keine Rückschlüsse auf deren Identität zulassen.
Mit Erreichen der Volljährigkeit hat die adoptierte Person das Recht, die Identität ihrer leiblichen Eltern sowie weitere in den Akten vorhandene Informationen zu erfahren. Die adoptierte Person kann ebenfalls Auskunft über die Existenz eventueller Geschwister verlangen.
Zuständig für die Bearbeitung entsprechender Gesuche ist die Informationsstelle des Kantons, in dem die anfragende Person ihren Wohnsitz hat. In begründeten Ausnahmefällen kann die Zuständigkeit nach vorheriger Absprache an eine andere kantonale Stelle übertragen werden.
Wenn Sie adoptiert sind und Auskünfte zu Ihrer Adoption oder Herkunft wünschen, füllen Sie bitte das Formular «Antrag auf Herkunftssuche» aus und senden Sie es uns entweder per E-Mail an sej_sma@fr.ch oder per Post an Jugendamt, Boulevard de Pérolles 24, Postfach, 1701 Freiburg.
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Pérolles 24
Postfach
1701 Freiburg
T +41 26 305 15 30
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Vor Feiertagen: 16:00