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Über uns
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- Kantonale Kommission für kulturelle Angelegenheiten
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Leistungen
Das Amt für Kultur (KA) erbringt folgende Hauptleistungen:
- Es unterstützt vorrangig das professionelle Kunstschaffen durch Gewährung von Subventionen, Werkkäufe und -aufträge, Betrieb von Künstlerateliers im Ausland, Gewährung von Stipendien und Preisen sowie Mitarbeit bei Wettbewerben für Kunst am Bau;
- es unterstützt subsidiär kulturelle Veranstaltungen durch Gewährung von Subventionen, Unterstützung der Kulturvermittlung zugunsten der Schulen sowie Organisation von offiziellen kulturellen Anlässen;
- es beaufsichtigt und koordiniert die kulturellen Institutionen des Kantons, nämlich das Staatsarchiv, das Konservatorium, die Kantons- und Universitätsbibliothek, das Museum für Kunst und Geschichte sowie das naturhistorische Museum.
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen des KA sind folgende:
- Gesetz über die kulturellen Angelegenheiten (KAG) vom 24. Mai 1991;
- Reglement über die kulturellen Angelegenheiten (KAR) vom 10. Dezember 2007;
- Gesetz über die kulturellen Institutionen des Staates vom 2. Oktober 1991;
- Gesetz über den Schutz der Kulturgüter vom 7. November 1991.
- Richtlinien der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport
