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  • Der Gesetzesvorentwurf über die aktive Bodenpolitik geht in die Vernehmlassung

Der Gesetzesvorentwurf über die aktive Bodenpolitik geht in die Vernehmlassung

  • Medienmitteilung

Der Staatsrat hat die Vernehmlassung zum Gesetzesvorentwurf über die aktive Bodenpolitik des Kantons (ABPG) eröffnet. Der Vorentwurf legt die Grundlage für die ehrgeizige Politik der Freiburger Regierung, indem er dem Kanton die Mittel gibt, um für eine bessere Verfügbarkeit von attraktiven Grundstücken, die für die Niederlassung von neuen Unternehmen und die Entwicklung von bereits etablierten Unternehmen unerlässlich sind, zu sorgen. Mit dem Gesetz wird die Kantonale Anstalt für die aktive Bodenpolitik (KAAB) errichtet, die namentlich den Auftrag haben wird, die Standorte für die Wirtschaftsförderung zu verwalten und zu entwickeln. Darüber hinaus sieht das Gesetz ein gemeinsames Funktionieren der KAAB sowie des Fonds für die aktive Bodenpolitik vor. Das Vernehmlassungsverfahren läuft von 21.02.2018 bis 22.05.2018

Veröffentlicht am 21. Februar 2018 - 14h45

Grundlage für eine ehrgeizige Politik

Im Kanton Freiburg fehlt es im Moment an gut gelegenen Grundstücken, die innert nützlicher Frist verfügbar sind und den Bedürfnissen der Unternehmen für neue wirtschaftliche Tätigkeiten oder den Ausbau bestehender Tätigkeiten entsprechen. Um dem abzuhelfen, will der Staatsrat eine Politik führen, die es dem Staat erlaubt, punktuell auf dem Grundstücksmarkt einzugreifen, wenn dies für die Verwirklichung von Projekten von kantonaler Bedeutung nötig ist.

Errichtung einer selbstständigen Anstalt

Der Gesetzesvorentwurf sieht die Errichtung der Kantonalen Anstalt für die aktive Bodenpolitik (KAAB) vor. Diese wird den Auftrag haben, Grundstücke für wirtschaftliche Tätigkeiten zu erwerben, zu verwalten und zu entwickeln, um sie dann den Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Daneben wird die KAAB die Bodenpolitik im Kanton unterstützen. Die KAAB wird über eine eigene Rechtspersönlichkeit und somit über eine gewisse betriebliche Autonomie verfügen, wobei der Staatsrat mit Leistungsaufträgen den Rahmen definieren wird. Die Geschäfte der Anstalt wird ein Verwaltungsrat führen, der sich aus Mitgliedern des Staatsrats und des Grossen Rats sowie einer unabhängigen Fachperson zusammensetzen wird.

In der ersten Phase wird die KAAB den Auftrag haben, die Parzellen und Gebäude in Romont, Marly und Saint-Aubin zu verwalten, die der Staat mit Blick auf die Wirtschaftsförderung vor kurzem erworben hat. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Anstalt selber Eigentümerin von Grundstücken werden können, namentlich dank der Aufnahme in ihre Bilanz von Grundstücken, die ihr der Staat überträgt. Darüber hinaus wird sie Studien und Investitionen für die Aufwertung dieser Grundstücke leiten können. Die KAAB wird der Volkswirtschaftsdirektion zugewiesen; sie wird eng mit der Wirtschaftsförderung Kanton Freiburg zusammenarbeiten.

Die KAAB wird auch mit den Regionen und Gemeinden zusammenarbeiten. Sie wird bei Bedarf Aufträge für öffentliche Körperschaften durchführen oder sich zusammen mit öffentlichen Einrichtungen an Projekten beteiligen können. Daneben wird sie bei Projekten, die für die Wirtschaft des Kantons von zentraler Bedeutung sind, öffentlich-private Partnerschaften entwickeln können. Die Anstalt wird hingegen keine Aufträge für den Privatsektor annehmen.

Neben dem allgemeinen Auftrag zugunsten der Wirtschaftsförderung erhält die KAAB spezifische Aufträge zur Unterstützung der Raumplanungspolitik und zur Stärkung der vom kantonalen Richtplan angestrebten Wirkung. So wird sie insbesondere zusammen mit den Regionen Massnahmen für eine einfachere Reorganisation der verfügbaren Grundstücksreserven treffen können. Sie wird zudem damit beauftragt werden, die kantonale Datenbank der Grundstücke in der Arbeitszone zu erstellen und zu verwalten. Und schliesslich wird die Anstalt den Auftrag haben, die Entscheide des Staatsrats in Bezug auf das gesetzliche Vorkaufsrecht nach Raumplanungsgesetzgebung auszuführen.

Verwaltung des Fonds für die aktive Bodenpolitik

Der Gesetzesvorentwurf legt die Arbeitsweise des Fonds für die aktive Bodenpolitik fest, den der Grosse Rat im Mai 2017 eingerichtet und mit 100 Millionen Franken ausgestattet hat. Über diesen Fonds werden die Tätigkeiten der KAAB in Form von Kapitalausstattungen oder Darlehen finanziert. Die Zuweisungen der Fondsmittel zugunsten der KAAB werden von der Behörde entschieden, die gemäss dem einschlägigen Recht (namentlich Finanzhaushaltgesetzgebung) dafür zuständig ist. Subsidiär wird die KAAB im Rahmen der Verschuldungsgrenze, die der Staatsrat im Leistungsauftrag definiert, nach und nach auf eine externe Finanzierung zurückgreifen können. Die Anstalt wird die vom Staat zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel abgelten, wobei diese Vergütung in den Fonds für die aktive Bodenpolitik fliessen wird.

Eine gezielte Investition für eine dynamische Freiburger Wirtschaft

Mit dem vorgeschlagenen Gesetz über die aktive Bodenpolitik gibt sich der Kanton ein Instrument, dank dem er für eine bessere Verfügbarkeit von attraktiven Grundstücken, die für die Niederlassung von neuen Unternehmen und die Entwicklung von bereits etablierten Unternehmen unerlässlich sind, sorgen kann. Dieses neue Instrument, das im gezielten Einsatz eines Teils des verfügbaren staatlichen Vermögens besteht, wird in den kommenden Jahren eine massgebliche Rolle für die Stärkung der wirtschaftlichen Dynamik des Kantons spielen.

Vernehmlassungsunterlagen

  • Vorentwurf des Gesetzes über die aktive Bodenpolitik des Kantons (ABPG) (PDF, 76.36k)
  • Rapport explicatif de la DEE LPFA politique fonciere (PDF, 323.17k)
  • Lettre de consultation LPFA (PDF, 64.85k)
  • Liste des destinataires LPFA (PDF, 27.45k)
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Herausgegeben von Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion

Letzte Änderung: 21.02.2018 - 14h45

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