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Auftrag

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Hauptaufgabe des Handelsregisters ist es, juristisch relevante Sachverhalte zu registrieren und zu publizieren, um die Rechtssicherheit und den Schutz Dritter im Rahmen der zwingenden Bestimmungen des Privatrechts zu garantieren. Die Eintragung ins Handelsregister soll insbesondere die Vertretungs- und Haftungsverhältnisse eindeutig festlegen.

Bei der Gründung eines Unternehmens hat man sich für eine der rechtlich vorgegebenen Gesellschaftsformen zu entscheiden. Der Entscheid hängt insbesondere vom Zweck des Unternehmens und vom verfügbaren Kapital ab. Es gehört grundsätzlich nicht zur Aufgabe des Handelsregisteramts bei diesem Entscheid in beratener Stellung mitzuwirken. Wir stellen Ihnen jedoch zu einzelnen Unternehmensformen Merkblätter mit Informationen zur Eintragung zur Verfügung.

Für die Eintragung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie einer Aktiengesellschaft wenden Sie sich bitte an einen Notar oder an andere Fachpersonen wie z.B. Treuhänder.

Für jedes Ansiedlungsprojekt von grösserer Bedeutung wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftsförderung des Kantons Freiburg.

Eine Aktualisierung der Einträge beim Handelsregisteramt liegt nicht nur im Interesse Dritter, sondern stellt vor allem eine gesetzliche Pflicht der verantwortlichen Personen des Unternehmens dar. Sie sind verpflichtet, jede Änderung ohne Verzug dem Handelsregisteramt zu melden (z.B. Adress- oder Namensänderung der Verantwortlichen, Rücktritt, Todesfall oder Neuwahl einer verantwortlichen Person, Übergabe bzw. Verkauf des Betriebs, Auflösung oder Abschluss der Liquidation, etc.). Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.

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  • Wie kann ein Unternehmen im Register eingetragen, geändert und gelöscht werden?
Direktionen / zugehörige Ämter

Handelsregisteramt

Kontaktinformation

Herausgegeben von Handelsregisteramt

Letzte Änderung: 07.04.2021

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