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  • Arbeitslosenquote im Kanton Freiburg unverändert im März bei 2,8 %

Arbeitslosenquote im Kanton Freiburg unverändert im März bei 2,8 %

Die Arbeitslosenquote im Kanton Freiburg hat sich im März 2025 nicht verändert und liegt weiterhin bei 2,8 % der erwerbstätigen Bevölkerung. Auch die Stellensuchendenquote blieb stabil, und zwar bei 5,4 %. Der Saisoneffekt erklärt zum Teil die gute Arbeitsmarktlage trotz weiterhin unsicherer Weltkonjunktur.

Veröffentlicht am 04. April 2025 - 07h53

Im März 2025 betrug die Arbeitslosenquote im Kanton Freiburg wie im Vormonat 2,8 %. Die Zahl der Arbeitslosen lag bei 4836 Personen. Das sind 97 Personen weniger als im Februar 2025, aber 741 Personen mehr als im März 2024. Im Greyerz- (3 %), im Broye- (2,9 %), im Vivisbach- (2,8 %) und im Seebezirk (2 %) blieb die Arbeitslosenquote unverändert, während sie im Saane- (3,5 %), im Glane- (2,9 %) und im Sensebezirk (1,4 %) um jeweils 0,1 Prozentpunkte abgenommen hat. Im Landesdurchschnitt blieb die Arbeitslosenquote unverändert bei 2,9 %.

Im März 2025 verzeichnete der Kanton Freiburg 9280 Stellensuchende. Dies sind 54 Personen weniger als im Februar 2025, aber 1259 Personen mehr als im März 2024. Die Stellensuchendenquote liegt wie im Vormonat bei 5,4 %. Im Landesdurchschnitt blieb die Stellensuchendenquote unverändert bei 4,6 %.

Die gute Lage auf dem Arbeitsmarkt lässt sich teilweise mit dem Saisoneffekt erklären. Im Baugewerbe ist die Zahl der Arbeitslosen am stärksten zurückgegangen. Die Weltkonjunktur, die unter anderem von geopolitischen Risiken und Handelsspannungen geprägt ist, sorgt jedoch für Unsicherheit in Bezug auf die Zukunft.   

Arbeitslose und Stellensuchende 

Die Arbeitslosenquote erlaubt einen Vergleich zwischen den Kantonen, da sie in der ganzen Schweiz gleich berechnet wird. Die Stellensuchendenquote dagegen gibt ein zuverlässigeres Bild der Arbeitsmarktlage im Kanton, denn sie umfasst die Arbeitslosen sowie die Personen, die in einem Zwischenverdienst tätig sind oder an einer aktiven Massnahme teilnehmen, wie etwa einem Programm zur vorübergehenden Beschäftigung, einem Weiterbildungskurs oder einer Umschulung. Seit Juni 2022 werden die Arbeitslosenzahlen auf der Grundlage eines 3-Jahres-Poolings (2018, 2019 und 2020) des Bundesamts für Statistik berechnet.

  • Infobulletin März 2025 (PDF, 438.86k)
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Herausgegeben von Amt für den Arbeitsmarkt

Letzte Änderung: 16.04.2025 - 12h22

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