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  • Vernehmlassung des Gesetzesvorentwurfs zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern und des Sozialhilfegesetzes

Vernehmlassung des Gesetzesvorentwurfs zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern und des Sozialhilfegesetzes

Lead

An seiner Sitzung vom 2. April 2019 hat der Staatsrat die Genehmigung erteilt, den Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern und des Sozialhilfegesetzes in die Vernehmlassung zu schicken.

Mit dieser Revision soll das kantonale Recht an die Änderungen des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG; SR 642.14) angepasst werden. Diese Änderungen betreffen einerseits die Umsetzung der im Zuge der Volksabstimmung über die Energiestrategie 2050 gutgeheissenen steuerpolitischen Massnahmen, und andererseits korrigieren sie die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei systemrelevanten Banken. Die vorliegende Revision enthält ebenfalls die Änderung von Artikel 36 Abs. 1 Bst. d DStG entsprechend der Antwort des Staatsrats auf die Motion Dietrich / Dafflon (M 2018-GC-41), die eine Erhöhung des Abzugs für Steuerpflichtige in der Lehre oder im Studium um 33 % verlangte.

Die Revision enthält ausserdem eine Änderung des Sozialhilfegesetzes (SHG; SGF 831.0.1) zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung im Rahmen der Erarbeitung des Berichts über die soziale Situation und die Armut im Kanton Freiburg.

Das Vernehmlassungsverfahren läuft bis am 2. Juli 2019. 



 

Dokumente

  • de_COR_LICD_2020_Consultation PDF, 51.62k
  • de_ACT_modification LICD_2020 PDF, 122.69k
  • de_RAP_explicatif_LICD_2020 PDF, 226.22k
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Herausgegeben von Finanzdirektion

Letzte Änderung: 08.06.2020

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