Der Eigenmietwert wird nicht nur im Kanton Freiburg besteuert, sondern auch in allen anderen Kantonen und auch für die direkte Bundessteuer. Er entspricht grundsätzlich der Miete, die der Eigentümer einem Dritten für die Miete eines gleichwertigen Hauses oder einer Wohnung bezahlen müsste. Um es für die Steuerpflichtigen einfacher zu machen, stellt der Kanton einen detaillierten Fragebogen zur Verfügung, anhand dessen sich dieser Eigenmietwert leicht ermitteln lässt.
Natürlich wird die Steuerverwaltung nicht den so ermittelten Bruttowert besteuern. Die Steuerpflichtigen können von ihrem Einkommen die Hypothekarzinsen sowie die Liegenschaftsunterhaltskosten in Abzug bringen.