Die Niederschläge, die in der Schweiz und im Kanton Freiburg in den letzten Tagen gefallen sind, und die günstige Wetterentwicklung, vor allem bei den Temperaturen, haben zu einer Entspannung der Trockenheit geführt. Aufgrund dieser Befunde hat das Amt für Wald und Natur (WNA) die Waldbrandgefahr auf Stufe 3 (von 5) herabgesetzt.
Die Gefahr bleibt jedoch erheblich. Der Bevölkerung wird daher empfohlen, sich vorsichtig zu verhalten und im Wald sowie in dessen unmittelbarer Nähe kein Feuer zu entfachen. Es dürfen ausschliesslich die dafür vorgesehenen offiziellen Feuerstellen (befestigte Feuerstellen) benutzt werden. Das Feuer ist stets zu beaufsichtigen und vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig zu löschen. Generell ist es strengstens verboten, Zigarettenstummel, Streichhölzer und andere brennbare Materialien in der Natur wegzuwerfen.
Angesichts der Entwicklung der Waldbrandgefahr und der oben genannten Empfehlungen hat der Staatsrat auf Vorschlag des KSBS beschlossen, das allgemeine Feuerverbot im Freien und das Feuerwerkverbot, die er am 27. Juli 2026 per Beschluss verfügt hatte, wieder aufzuheben. Der Beschluss über die Aufhebung des Verbots tritt sofort in Kraft.