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  • Die Administrativuntersuchung stellt erforderliche Verbesserungen an der Organisation und Infrastruktur des Zentralgefängnisses fest

Die Administrativuntersuchung stellt erforderliche Verbesserungen an der Organisation und Infrastruktur des Zentralgefängnisses fest

  • Medienmitteilung

Der Experte, der nach der Flucht eines Gefangenen am vergangenen 2. September mit der Analyse des Betriebs des Zentralgefängnisses beauftragt war, hat seinen Bericht vorgelegt(*). Er hebt die allgemeine Arbeitsqualität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hervor und stellt mehrere organisatorische und infrastrukturelle Lücken fest. Einige wurden bereits von der Sicherheits- und Justizdirektion (SJD) festgestellt, namentlich der erwiesene Personalmangel. Die SJD wird die Hauptempfehlungen des Berichts fortlaufend umsetzen. Während der Sitzung vom vergangenen 12. Dezember hat der Staatsrat bereits entschieden, dem Strafvollzugsbereich 8,5 VZÄ für das Jahr 2018 zu gewähren. 5,5 VZÄ werden an das Zentralgefängnis und 3 VZÄ an die Anstalten von Bellechasse vergeben.

Veröffentlicht am 18. Dezember 2017 - 09h30

Nach der Flucht des mutmasslichen Täters des Tötungsdelikts in Frasses aus dem Zentralgefängnis im vergangenen September hatte die SJD eine Administrativuntersuchung über den Betrieb der Strafanstalt eröffnet, die dem externen Experten Henri Nuoffer, einem anerkannten Spezialisten aus dem Strafvollzugsbereich, anvertraut wurde. Dieser legte am vergangenen 6. Dezember seinen Schlussbericht vor. Auf rund 100 Seiten analysiert er insbesondere die Organisation des Zentralgefängnisses, die Eignung seines Personalbestands, den Zustand der Infrastruktur und das Niveau der passiven (Gebäude, technische Anlagen usw.), aktiven (Kontrollen, Überwachungen und Einsätze) und dynamischen Sicherheit (Kenntnis der Profile der Gefangenen und Risikoanalyse).

Ein ausgeprägter Personalmangel
Einerseits hebt der Experte den ausgeprägten Personalmangel hervor. "Dank der beruflichen Kompetenz und dem Einsatz des gesamten Personals - das effizient arbeitet und insgesamt gut geleitet wird, jedoch nicht genügend Mitarbeitende zählt und vor allem Mängel im Bereich der Anlehre und Weiterbildung aufweist - ist es zu wenigen schweren Vorfällen gekommen, dies jedoch zum Preis eines viel zu grossen täglichen Risikos", kommt er zum Schluss. Die SJD hatte diesen Personalmangel bereits festgestellt und konnte das Personal des Zentralgefängnisses in den letzten Jahren bereits aufstocken, jedoch noch nicht ausreichend genug. Das Personal zählt momentan 32,6 Vollzeitäquivalente (VZÄ).

Ausserordentliche Schaffung von neuen Stellen
Der Experte kommt zum Ergebnis, dass ein Mangel an 8 VZÄ besteht, der dringend behoben werden muss. Diese Schätzung entspricht den Ergebnissen einer weiteren Analyse, die dieses Jahr über das Personal der Anstalten von Bellechasse und des Zentralgefängnisses durchgeführt wurde. Auf Grundlage der Schlussfolgerungen dieser zwei Berichte hat der Staatsrat während seiner Sitzung vom vergangenen 12. Dezember entschieden, dass dem Strafvollzugsbereich in einer ersten Phase ausserordentlich 8,5 neue Stellen gewährt werden. Die SJD hat entschieden, 5,5 VZÄ an das Zentralgefängnis, in dem der Mangel besonders schwer wiegt, und 3 VZÄ an die Anstalten von Bellechasse zu vergeben. Diese 5,5 VZÄ unterstützen nicht nur die Stellen der Fachpersonen für Justizvollzug, sondern auch den medizinisch-sozialen Bereich und die Führungsfunktionen.

Andererseits hat dieser Mangel gemäss dem Experten zu Lücken in der allgemeinen Arbeitsorganisation geführt. Diese Lücken stehen im Zusammenhang mit einem permanenten Betrieb mit einer grossen Gefängnisbevölkerung aus verschiedenen Haftkategorien (Untersuchungshaft, vorzeitiger Strafantritt, Massnahmen usw.), der rund um die Uhr gewährleistet wird. Es sei daran erinnert, dass das Zentralgefängnis mit einer Kapazität von 100 Gefangenen zu den "grossen" Strafanstalten in der Schweiz zählt. Ausserdem sollte der Ausbau des Personals durch die bessere Einschätzung der Gefangenen, namentlich von gefährlichen und Risiko-Inhaftierten, ebenfalls zu einer verbesserten dynamischen Sicherheit führen.

Erforderliche infrastrukturelle Massnahmen
Schliesslich wurden mehrere Probleme im Bereich der passiven Sicherheit, insbesondere beim Gebäude selbst und den technischen Anlagen, festgestellt. Verschiedene Empfehlungen des Experten werden bereits in Zusammenarbeit mit dem Hochbauamt (der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion) geprüft. Es wurde zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe gebildet.

Die SJD stellt schliesslich fest, dass der Schlussbericht des Experten im Zusammenhang mit der Flucht vom vergangenen 2. September keine weiteren Verfehlungen von Einzelpersonen zutage gebracht hat. Es bleibt die Verantwortlichkeit der Person, gegen die einige Tage nach dem Vorfall ein Kündigungsverfahren aus wichtigen Gründen (grobe Fahrlässigkeit) eröffnet wurde.

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Herausgegeben von Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion

Letzte Änderung: 18.12.2017 - 09h30

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