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  • Der Staat Freiburg lanciert sein viertes kantonales Integrationsprogramm für die Jahre 2024–2027

Der Staat Freiburg lanciert sein viertes kantonales Integrationsprogramm für die Jahre 2024–2027

Der Kanton Freiburg bleibt bei der Politik für die Integration der Migrantinnen und Migranten und für Rassismusprävention seinem Fahrplan treu. Nach einer ersten Etappe, die 2014 begann, wird er in den Jahren 2024–2027 sein viertes kantonales Integrationsprogramm umsetzen.

Veröffentlicht am 15. Januar 2024 - 09h00

Im Jahr 2024 jährt sich das Inkrafttreten der ersten kantonalen Integrationsprogramme – der «KIP» – zum zehnten Mal. Sie werden von Bund und Kantonen gemeinsam erarbeitet und haben zum Ziel, die gegenseitigen finanziellen Verpflichtungen festzulegen und die einheitliche gesamt­schweizerische Integrationspolitik auf die jeweiligen Besonderheiten der einzelnen Kantone herunterzubrechen.

Nach dem KIP 1 für den Zeitraum 2014–2017, dem KIP 2 für 2018–2021 und dem KIP 2bis für die Übergangsjahre 2022–2023 bricht nun die Ära des KIP 3 (2024–2027) an. Die Zahl ändert sich, die Stossrichtungen werden den Bedürfnissen der Praxis sowie den neuen demografischen, migratorischen und gesellschaftlichen Realitäten angepasst, aber die zentralen Ziele bleiben bestehen. Die Integration der Bevölkerung mit Migrationsgeschichte zu fördern bedeutet, den sozialen Zusammenhalt unseres Kantons – und seiner 345'000 Einwohnerinnen und Einwohner – zu beleben. Dieser ist in Zeiten von häufigem Individualismus und Rückzug wichtiger denn je. Es bedeutet jedoch auch, die wachsende Vielfalt unserer Gesellschaft zu würdigen, indem wir die volle Zugehörigkeit von Personen mit Migrationsgeschichte sowie ihrer Netzwerke und Kultur zur Freiburger Gesellschaft anerkennen. Es bedeutet ihre Teilhabe, die Förderung des Austausches und die gegenseitige Bereicherung von Menschen mit verschiedenen Lebenswegen, Hintergründen und Erfahrungen. Und schliesslich bedeutet es, sich entschlossen für die Rassismusprävention einzusetzen, um in allen Bereichen Chancengerechtigkeit zu garantieren.

Zunahme der Migrationsbevölkerung und Fachkräftemangel

Vor zehn Jahren umfasste die ausländische Bevölkerung unseres Kantons 64’000 Personen. Heute ist sie auf 89’000 angestiegen – eine Zunahme um 25'000 Personen, die fast der Stadt Bulle entspricht. Da es in der Schweiz in vielen Bereichen wie dem Gesundheitswesen, dem Baugewerbe oder dem Tourismus zunehmend an einheimischen Fachkräften mangelt, wird dieser Trend auch in Zukunft anhalten. Die folgenden Zahlen zeigen auf, wie wichtig eine dynamische, proaktive und koordinierte Integrationspolitik ist.

Im Zeitraum von 2014 bis 2023 waren über 100 Partnerorganisationen beteiligt und es wurden über 700 Projekte subventioniert. Das KIP 3 (2024–2027) setzt auf Kontinuität, Festigung, Anpassungs­fähigkeit und Innovation. Es beruht auf 7 Bereichen: 1. Information, Abklärung Integrations­bedarf und Beratung. 2. Sprache. 3. Ausbildungs- und Arbeitsmarktfähigkeit. 4. Frühe Kindheit. 5. Zusammenleben und Partizipation. 6. Umgang mit Vielfalt und Diskriminierungsschutz. 7. Dolmetschen.

Die Fachstelle für die Integration der Migrantinnen und Migranten und für Rassismusprävention (SJSD) und das Kantonale Sozialamt (GSD), die das KIP 3 gemeinsam umsetzen, haben mit ihren Partnerorganisationen fünf strategische und übergreifende Schwerpunkte ermittelt: Regelstrukturen mobilisieren, Partizipation der Zielgruppen verstärken, Kooperations- und Finanzierungsformen überdenken, Qualität der Leistungen sicherstellen und Diskriminierungen bekämpfen. Diese fünf Schwerpunkte werden mit 22 Massnahmen und Stossrichtungen konkretisiert. Die Heraus­forderungen der nächsten vier Jahre sind zahlreich. Zu nennen sind unter anderem Folgende: Weiterentwicklung der Integrations- und Rassismuspräventionsmassnahmen ohne Zusatzsubventionen des Bundes, Stärkung der Rollen von Regelstrukturen bei der Integration oder auch Management der ständigen Schwankungen im Flüchtlings- und Asylbereich.

35,6 Millionen verteilt auf vier Jahre

Für die Umsetzung des KIP 3 2024–2027 werden Gesamtinvestitionen von 35,6 Millionen Franken (d. h. 8,9 Millionen pro Jahr) getätigt. Der Beitrag des Bundes beläuft sich auf 88 %. Mehr als 75 % dieser Investitionen bestehen aus Integrationspauschalen – 18'000 Franken pro effektiven Asylentscheid – für Personen aus dem Flüchtlingsbereich. Das übrige Viertel, also ein Jahresbudget von 2,12 Millionen, ist der Integration von Migrantinnen und Migranten ausserhalb des Asylbereichs gewidmet: 1'053'845 Franken vom Bund, 594'381 Franken vom Kanton und 459'464 Franken, mit denen bestehende kantonale und kommunale Leistungen verbucht werden.

Mit dem KIP 3 gibt sich der Staat Freiburg erneuerte solide und flexible Rahmenbedingungen, die ihm erlauben werden, den Menschen mit Migrationsgeschichte Perspektiven zu geben und das Zusammenleben zu stärken. «Mit unserem pragmatischen Modell können wir auf die zahlreichen Herausforderungen in diesem Bereich reagieren. Es beruht auf der Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Partnern wie Gemeinden, staatlichen Stellen, Nichtregierungsorganisationen Wirtschaftskreisen, Zivilgesellschaft und Migrantengemeinschaften. Es ist der Schlüssel zum Erfolg unserer Politik für Integration und Rassismusprävention», freut sich Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektor Romain Collaud. «Integration zahlt sich aus! Die Investitionen in die Integrations­politik sind nicht nur eine soziale und wirtschaftliche Notwendigkeit, sondern vor allem eine vorausschauende Massnahme, damit sich die Herausforderungen von Heute in Chancen von Morgen verwandeln», folgert der Direktor für Gesundheit und Soziales Philippe Demierre.

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  • KIP 2024-2027 (PDF, 294.52k)
  • Synthese KIP 2024-2027 (PDF, 220.94k)
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Herausgegeben von Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion

Letzte Änderung: 01.02.2024 - 15h50

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