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  • Der Staat Freiburg lanciert sein drittes kantonales Integrationsprogramm für die Jahre 2022–2023

Der Staat Freiburg lanciert sein drittes kantonales Integrationsprogramm für die Jahre 2022–2023

  • Medienmitteilung

Der Kanton Freiburg behält seinen Kurs in der Politik für die Integration der Migrantinnen und Migranten und für Rassismusprävention bei. Ab 2022 wird er mit grosser Überzeugung sein drittes kantonales Integrationsprogramm (KIP 2bis) umsetzen. Das KIP verfügt über ein Jahresbudget von 2,29 Millionen Franken, das zwischen Bund, Kanton und Gemeinden aufgeteilt wird. Dazu kommen die Integrationspauschalen für den Flüchtlings- und Asylbereich. Das KIP 2bis ermöglicht dem Kanton, Erreichtes zu konsolidieren, die Umsetzung der spezifischen Ziele der Integrations¬agenda Schweiz (IAS) im Flüchtlings- und Asylbereich weiterzuführen und die Grundlagen für das KIP 3 zu schaffen.

Veröffentlicht am 05. Januar 2022 - 13h45

Integrationsförderung und Rassismusprävention erfolgen seit 2014 auf der Grundlage von kantona­len Integrationsprogrammen (KIP), die mit dem Bund vereinbart werden. Nach zwei erfolgreichen Programmen von 2014–2017 (KIP 1) und 2018–2021 (KIP 2) – die zu einer kohärenteren und sichtbareren Integrationspolitik geführt haben – geht der Kanton Freiburg nun in eine dritte Runde.

Im Kanton Freiburg wird die Integrationspolitik gemeinsam von der Sicherheits- und Justizdirektion (Fachstelle für die Integration der Migrantinnen und Migranten und für Rassismusprävention) und der Direktion für Gesundheit und Soziales (Kantonales Sozialamt) entwickelt und gefördert. Der Anteil der ausländischen Bevölkerung im Kanton Freiburg beträgt derzeit 24 %, was 78'005 Personen von insgesamt 329'159 Einwohnerinnen und Einwohnern entspricht (Zahlen von Ende Oktober 2021).

Die Laufzeit des KIP 2bis beträgt im Gegensatz zu den bisherigen Vierjahres-Programmen nur zwei Jahre (2022–2023). Mit dem Programm kann der Kanton Erreichtes konsolidieren, die Umsetzung der spezifischen Ziele der Integrationsagenda Schweiz (IAS) im Flüchtlings- und Asylbereich weiterführen und die Grundlagen für das KIP 3 schaffen. Die strategischen Ziele sind bei allen Schweizer Kantonen gleich und auf Kontinuität ausgerichtet.

Förderung partizipativer Massnahmen

Das KIP verfügt über ein Jahresbudget von 2,29 Millionen Franken, das zwischen Bund, Kanton und Gemeinden aufgeteilt wird und zu dem die Integrationspauschalen für den Asylbereich hinzukommen. Es ist so ausgestaltet, dass die verfügbaren Ressourcen möglichst effizient eingesetzt werden. Die folgenden besonderen Herausforderungen werden dabei besonders stark gewichtet: Zugänglichkeit der Massnahmen für Zielgruppen; Verstärkung der Dynamik des «Gemeinsamen Handelns» und der Rassismusprävention; Förderung partizipativer Massnahmen; Optimierung der Steuerung der Integrationsförderung; Vereinfachung der Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Partnern; Konsolidierung der Bereiche Sprachen und frühe Förderung; Angebotsausbau in den Bereichen Gesundheit und Soziales für Personen aus dem Flüchtlings- und Asylbereich usw.

Überzeugende Bilanz des KIP 2

Wie das KIP 1 hat auch das KIP 2 wichtige Fortschritte in verschiedenen Bereichen ermöglicht. Zu nennen sind unter anderem:

  • eine verstärkte Koordination zwischen staatlichen Diensten: zum Beispiel die Schaffung einer interdisziplinären Plattform für den Bereich Frühe Kindheit oder die gemeinsame Kommunikation von IMR, KSA und BEA zu Covid-19.
  • die konsolidierte Zusammenarbeit mit den Gemeinden: zum Beispiel die Erweiterung des Programms «Communes sympas – Gemeinsam in der Gemeinde» oder eine Umfrage bei den kommunalen Integrationsverantwortlichen mit dem Ziel, ihre Bedürfnisse gezielter zu erfüllen.
  • gestärkte Partnerschaften mit den Akteuren aus der Praxis: zum Beispiel der Einbezug von Projektträgerschaften in die Organisation der Woche gegen Rassismus oder der Ausbau der Zusammenarbeit mit Unternehmen und anderen Institutionen bei der Förderung der beruflichen Eingliederung von Migrantinnen und Migranten, namentlich solchen aus dem Flüchtlings- und Asylbereich.
  • die Finanzierung und Begleitung von über 160 Projekten in den Bereichen Integration und Rassismusprävention.

Die Verwirklichung dieser Ziele wurde durch vielfältige Partnerschaften (Gemeinden, Vereine, Migrantenorganisationen, Wirtschaftskreise, Staatsstellen, Bund usw.) ermöglicht.

Erneuerte Partnerschaft zwischen Staat und Stadt Freiburg

Die Partnerschaftsvereinbarung zwischen dem Staat und der Stadt Freiburg über gemeinsame Ziele im Integrationsbereich wird ebenfalls zwei Jahre verlängert. Der Staat wird der Stadt dafür jährlich 61'502 Franken bereitstellen. Die Stadt Freiburg hat über ihre Abteilung Gesellschaftlicher Zusammenhalt ein eigenes Integrationsprogramm 2022–2023 (PIF bis) für ihre Tätigkeitsbereiche ausgearbeitet. Mit der erneuerten Vereinbarung werden weiterhin die ursprünglichen Ziele verfolgt: gezielte Ausrichtung der Tätigkeit der betroffenen Stellen auf dem Gemeindegebiet, Effizienzsteigerung und Ressourcenoptimierung.

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Herausgegeben von Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion

Letzte Änderung: 11.02.2022 - 06h13

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