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Leistungen

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Leistungen der Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion

Leistungen

Das Generalsekretariat der Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion (GS-SJSD) erbringt folgende Hauptleistungen:

  • Es unterstützt den Staatsrat bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.
  • Es unterstützt die Direktion bei ihren Planungs-, Koordinierungs- und Kontrollaufgaben.
  • Es besorgt die Vorbereitung und die Ausführung der Geschäfte der Direktion.
  • Es behandelt die Verwaltungsgeschäfte der Direktion in den Bereichen des Sekretariats, der Finanzen, des Personals und der Logistik.
  • Es stellt die Übersetzung der Texte sicher, die zweisprachig verfügbar sein müssen oder die sich an Personen deutscher Sprache richten.
  • Es ist für die Information der Öffentlichkeit sowie für Auskünfte bei Anfragen zuständig und übernimmt Repräsentationsaufgaben.
  • Es lanciert und leitet Projekte im Auftrag der Direktion.
  • Es beteiligt sich an übergreifenden Projekten, die mehrere Direktionen oder die ganze Kantonsverwaltung betreffen.

Rechtsgrundlagen

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen des GS-SJSD sind folgende:

  • Gesetz vom 16. Oktober 2001 über die Organisation des Staatsrates und der Verwaltung (SVOG)
  • Gesetz vom 9. September 2009 über die Information und den Zugang zu Dokumenten (InfoG)
  • Reglement vom 11. Dezember 1990 der Konferenz der Generalsekretäre
  • Auftrag des AJ
  • Die Aufgaben des Zivilschutzes
  • Organisation der Kantonspolizei
  • Willkommensbroschüre für neue Einwohnerinnen und Einwohner
  • Öffentliche Gaststätten
Direktionen / zugehörige Ämter

Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion

Kontaktinformation

Herausgegeben von Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion

Letzte Änderung: 20.10.2016

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