Der Fonds «wird gespiesen durch die Vermögenswerte und Ersatzforderungen, die der Strafrichter im Zusammenhang mit illegalem Drogenhandel eingezogen oder festgesetzt hat» (Art. 1). Gemäss Artikel 2 bezweckt der Fonds, «mit den verfügbaren Mitteln die folgenden Massnahmen vermehrt zu finanzieren:
- die Information und die vorbeugenden Massnahmen auf dem Gebiet der Drogenabhängigkeit, insbesondere in Schulen;
- die polizeilichen und gerichtlichen Mittel für die Bekämpfung des Drogenmissbrauchs;
- die medizinisch-soziale Betreuung von Drogenabhängigen;
- Programme für alternative Produktion und Beschäftigung in den drogenproduzierenden und ‑verarbeitenden Ländern».
Der Fonds wird von der Sicherheits- und Justizdirektion verwaltet. Die Rechnungsführung wird von der Finanzverwaltung sichergestellt. Für Beträge bis 50'000 Franken ist die Direktion zuständig. Über Subventionsgesuche, die 50'000 Franken übersteigen, entscheidet der Staatsrat auf Antrag der Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion.
Die Gesuche müssen in elektronischer Form und per Post an folgende Adresse gesendet werden:
Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion
Fonds für die Bekämpfung der Drogenabhängigkeit
Reichengasse 27
1700 Freiburg
sjsd@fr.ch