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Wenn Sie gegen eine Ordnungsbusse Einsprache erhoben haben, müssen Sie diese bis zu unserer Antwort vorerst nicht bezahlen.
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Das Bearbeitungszentrum von Strafzetteln und Ordnungsbussen (BZSOB) der Kantonspolizei Freiburg ist für die Bearbeitung von Ordnungsbussen sowie die administrative Bearbeitung von Verstössen im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsüberschreitungen zuständig.
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Herausgegeben von Kantonspolizei
Letzte Änderung: 01.10.2026